Coaching
Wichtiger Last-Minute-Hinweis für Arbeitslose: 90%-Förderung endet (vorerst)
Wer die hohe Förderquote möchte, muss umgehend handeln
Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit und Anspruch auf Arbeitslosengeld I können im ersten Jahr der Existenzgründung bis zu 90 Prozent Förderung für Coachingmaßnahmen erhalten, bis zu 3.600 Euro. Diese Regelung läuft am 31. Dezember 2013 aus, auch wenn der Koalitionsvertrag Aussagen darüber enthält, dass die Förderung der Selbständigkeit ausgebaut werden soll. Vorerst kann nicht davon ausgegangen werden, dass genau dieses Programm wieder aufgelegt wird.
Nach Informationen der KfW können Arbeitslose, die den Antrag noch im Dezember gestellt haben, auch noch im Jahr 2014 die Leistungen beziehen. Nach dem DJV gegenüber gefallenen Äußerungen müssen die Anträge, wenn sie noch bearbeitet werden können, in vollständiger Fassung bei der KfW jedoch spätestens bis zum 15. Dezember (gemeint war möglicherweise, weil dies ein Sonntag ist, auch der 16. Dezember 2013 morgens) vorliegen.
Daher lautet der Rat, wer die 90%-Förderung nutzen will, umgehend über die Website der KfW die notwendigen Antragsformulare herunter zu laden und noch auf den Postweg zu bringen. Unverändert bleibt übrigens die Coachingförderung in Höhe von 50 Prozent in den westlichen Bundesländern und von 75 Prozent in den östlichen Bundesländern plus dem Regierungsbezirk Lüneburg.
Eine Garantie dafür, dass die genannten Fristen überhaupt ausreichen, kann allerdings von Seiten des DJV naturgemäß nicht übernommen werden. Möglicherweise kann auch ein Anruf am 16. Dezember 2013 für Kulanzlösungen sorgen, wenn die Unterlagen dann kurzfristig noch übermittelt werden können.
Michael Hirschler, hir@djv.de, @freie