Verlinkung
Weniger Haftung
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat ein Nachrichtenportal von der Haftung für eine Verlinkung zu Seiten mit beleidigenden Inhalten freigesprochen. Begründung: Die Meinungsfreiheit wäre eingeschränkt. Dürfen Medien jetzt munter zu Hassportalen verlinken?
Im vorliegenden Fall hatte sich der EGMR mit einer Klage der rechtsextremen Partei Jobbik aus Ungarn zu befassen (Az. 11257/16). In einem Artikel hatte das Portal 444 zu einem Video verlinkt. Darin ging es um Attacken und Beleidigungen von ungarischen Hooligans gegen Roma-Gruppen. Ein ungarisches Gericht verurteilte den Portalbetreiber von 444 dazu, den Link zu löschen und das Urteil zu veröffentlichen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kam schließlich zu dem entgegengesetzten Urteil.Ein Freiticket für Links zu Hassseiten ist das Urteil jedoch nicht. Denn die Europarichter legten fest, dass es immer auf den Einzelfall ankomme. Der Artikel, um den es ging, sei ausgewogen gewesen, der Link also eine Dokumentation dessen, wovon der Artikel handelte. Damit ist klar, dass Populisten künftig nicht ihre eigenen oder die ihnen nahestehenden Medien benutzen können, um mit deren Hilfe rassistische oder extremistische Sites hoffähig zu machen. Das wäre ein falsches Verständnis von Meinungsfreiheit.Ein Kommentar von Hendrik Zörner