Berufsunfähigkeit
Welche Versicherungen brauchen freie Journalisten?
Ein Webinar am 9.9. zur sozialen Absicherung
Ein Arbeitsunfall auf dem Weg ins Studio. Auch wenn die Verletzung glimpflich schien - der Journalist wusste sofort: "Das muss ich bei der Berufsgenossenschaft melden, falls es Spätfolgen gibt!" Doch bei der "BG", wie man im Sozialversicherungsdeutsch abkürzt, blitzte der Journalist ab. "Sie sind als selbständiger Journalist unterwegs gewesen, da Sie bei Aufträgen des Senders als Selbständiger abgerechnet werden. Da hätten Sie nur einen Anspruch, wenn Sie bei uns freiwillig versichert gewesen wären!"
Wegeunfall, Verletzungen bei Reportagen im In- und Ausland - oft ist Journalisten nicht klar, wie gering ihr sozialer Schutz ist, wenn sie für noch so reiche Sender unterwegs sind. Und richtig dramatisch wird es, wenn traumatische Erlebnisse erst Jahre nach der Rückkehr aus Kriegs- und Krisengebieten plötzlich schwere Depressionen oder Angstzustände auslösen und dann zum Burn-out führen.
Nur sieben Prozent der Freien sind freiwillig in der Berufsgenossenschaft versichert, zwei Drittel aller freien Journalisten haben dagegen eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Doch was gilt, wenn es bei der Reportage im Kriegsgebiet zur Verletzung oder gar Behinderung kommt, und was ist grundsätzlich beim Abschluss einer solchen Versicherung zu beachten?
Helge Kühl, Versicherungsmakler der DJV-Verlags- und Service-GmbH, informiert in einem Webinar am 9. September zwischen 15.00-16.00 Uhr über die wichtigsten Punkte.
Anmeldung (exklusiv und kostenlos für DJV-Mitglieder) hier.