Verbot von Compact
Weitreichender Schritt
Das Bundesinnenministerium hat das rechtsextreme Magazin Compact verboten. Die Vorwürfe: Rechtsextremismus, Antisemitismus, Aktivitäten gegen die freiheitlich-demokratische Ordnung. Die Innenministerin spricht von einem harten Schlag gegen den Rechtsextremismus. Wenn das mal stimmt.
"Seit den frühen Morgenstunden durchsuchen Einsatzkräfte in den Ländern Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt die Liegenschaften dieser Organisationen und die Wohnungen von führenden Akteuren, der Geschäftsführung und wesentlichen Anteilseignern, um Vermögenswerte und weitere Beweismittel zu beschlagnahmen. Das heutige Verbot untersagt jede Fortführung der bisherigen Tätigkeiten. Verstöße dagegen sind Straftaten." So heißt es in der Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums, die über die Maßnahmen gegen das Rechtsaußen-Magazin Compact informiert. Und dann wird Bundesinnenministerin Nancy Faeser zitiert: "Ich habe heute das rechtsextremistische "COMPACT-Magazin" verboten. Es ist ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene. Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie."
Der Staat gegen ein journalistisches Medium? Da sollte man genau lesen und aufhorchen. Denn wenn eine Regierung ein Medium verbietet, stellt sich zwangsläufig die Frage nach dem Stellenwert der Pressefreiheit. Und wenn der Verlag hinter dem Medium vor Gericht zieht gegen das Verbot, brauchen die Ministerialen mehr als die Ausführungen in ihrer Pressemitteilung. Zum Beispiel wann Compact mit welchen Äußerungen gegen einschlägige Paragrafen der deutschen Strafgesetze verstoßen hat.
Um es klar zu sagen: Compact ist bzw. war zu keinem Zeitpunkt journalistisch, es ging nie um Aufklärung, recherchierte Informationen und Fakten. Compact verbreitete Hetze pur, Propaganda in Reinform. Die etablierten Medien wurden denn auch als Systemmedien und Lügenpresse verunglimpft. Mit dem Verbot gibt es eine Hetzmaschine weniger.
Wenn das Verbot juristisch nicht absolut wasserdicht ist, wäre Nancy Faesers "harter Schlag" nicht mehr als ein Fausthieb in ein Butterfass.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner