Fotorecht
"Weder Werksfoto, Stadttheater noch Landesmuseum können Bilder machen"
Vertreter von zwei ausgezeichneten Zeitungen im Bild (von links): Stefan A. Runne, stellvertretender Ressortleiter Fotoredaktion DIE WELT, WELT am SONNTAG, Welt kompakt, Lars Chowanietz, Reporter Oldenburgische Volkszeitung. Die Vertreter der jungen Welt waren terminlich verhindert. Außerdem im Bild die Moderatorin der Auszeichnung und Roland Scheidemann vom DJV-Fachaussschuss Bildjournalisten. Foto: Thomas Schumann
Auszeichnung für Oldenburgische Volkszeitung und Welt kompakt übergeben - Laudatio von Roland Scheidemann
Welche deutschen Tageszeitungen gehen am fairsten mit Bildjournalisten um, wenn es um die Nennung ihres Namens als Urheber von Fotos geht? Der DJV führte auch 2014 eine Auswertung durch, am besten schnitten ab die Oldenburgische Volkszeitung (1. Platz), junge Welt (2. Platz) und Welt kompakt, Ausgabe Berlin (3. Platz). Auf der Fotografietechnik-Messe photokina wurden die Auszeichnungen jetzt offiziell überreicht. Der Vorsitzende des Fachausschusses der Bildjournalisten im DJV-Bundesverband, Roland Scheidemann, hielt die folgende Laudatio:
Fotografen haben Namen, eigentlich eine Selbstverständlichkeit für den Fachmann, den Bildredakteur, der professionell Bilder ankauft, bearbeitet und ins Blatt setzt. Einem gut ausgebildeten Bildredakteur müsste der § 13 des Urheberrechtsgsetzes bekannt sein.
Als der Fachausschuss Bildjournalisten im Jahre 2009 auf Initiative des Kollegen Thomas Schumann das Thema aufgriff, war es die "Welt kompakt", die seitdem immer zu den Blättern gehört, die in Spitzenposition liegen und sich engagiert für die Rechte der Bildjournalistinnen und Bildjournalisten einsetzt. Die "Welt kompakt" gehört zu den im Format kleinsten Blättern, da kann es nicht an Platzmangel liegen, wenn die Format größten Blätter am Markt auf den überregionalen Seiten nur die Agenturen nennen. Wenigstens ihre eigenen Bildkollegen im lokalen und regionalen Bereich werden mit Namen genannt.
Immer mehr Bildjournalisten werden in die Freiberuflichkeit gedrängt. Da ist die Autorennennung eine wichtige Möglichkeit, sich seinen Namen zu machen. Die Konkurrenz wird immer größer, die Honorare werden dafür immer kleiner. Arbeitsnachweise für Akkreditierungen sind z. B. nur durch Belege mit korrekter Namensnennung möglich. Schreibende Kollegen haben da weitaus weniger Probleme. Und der Honorarabteilung würde der Urhebername die Abrechnung sehr erleichtern. Es sei denn, des Verlags liebster Bildautor ist der, dem das Kürzel "O.H." angefügt werden kann. Oder sollte diese Enthaltsamkeit mit geringer Wertschätzung der bildjournalistischen Arbeit in mancher Redaktion zusammenhängen? Die Qualitätsansprüche in manchen Verlagen sind im Gleichschritt mit den Honoraren gesunken.
Ein Schadensersatz in Höhe des doppelten Honorars ist zwar einklagbar, aber wer wird seinen Auftraggeber verklagen wollen, um ihn als Kunden postwendend zu verlieren? Da gehört zwingend das Klagerecht für Berufsverbände und Gewerkschaften dazu.
Selbst die großen Bildagenturen sind in einer verzwickten Abhängigkeit. Jedes Bild ist zwar mit Autorenname gekennzeichnet, aber wird beispielsweise dpa gegen seine Eigentümer klagen?
Da hilft es nur, an die Einsicht aller Beteiligten zu appellieren und klar zu machen, dass weder Werksfoto, Stadttheater noch Landesmuseum Bilder machen können und somit auch nicht als Autor gelten können.
Roland Scheidemann