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Koalitionsvertrag

Was ist konkret für die Freien drin?

09.02.2018

Ob es überhaupt zur Koalition kommt, ist vor der Umfrage unter den SPD-Mitgliedern zwar derzeit noch völlig offen, aber immerhin gibt es ja bereits einen Vertrag für den Fall, dass tatsächlich eine Koalition zustande kommt. Was vom Inhalt des Vertrags betrifft die Freien?


Bericht zur sozialen und wirtschaftlichen Situation der Kreativen angekündigt

Die Bundesregierung will zunächst einen Bericht schreiben:

„Wir werden in der Legislaturperiode einen Bericht zur sozialen und wirtschaftlichen Situation der Künstlerinnen, Künstler und Kreativen zur Gleichstellung und Diversität im Kultur- und Medienbereich in Deutschland vorlegen. Im Rahmen dieses Berichts werden wir weitere Instrumente der Kulturförderung des Bundes prüfen, die auch Bildende Künstlerinnen und Künstler in ihrer besonderen Produktionssituation unterstützen.“

Das bedeutet noch nicht allzu viel. Schon zahlreiche Berichte zeichneten ein bedenkliches Bild, und viele der dort erwähnten Probleme wurden nie gelöst. Schreiben Sie also lieber Ihren Bestseller, bevor sie irgendetwas von diesem Bericht erwarten.

Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft

Immerhin hält die (möglicherweise kommende) Bundesregierung die Kultur- und Kreativwirtschaft für recht wichtig:

„Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist nicht nur Beschäftigungs- und Wachstumstreiber, sondern auch Impulsgeber für gesellschaftliche Erneuerung und zukünftige Entwicklungen in unserer Arbeitswelt, Wirtschaft, Kultur, Bildung und Gesellschaft. Wir streben eine Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft und die Erweiterung der Innovations- und Außenwirtschaftsförderung und die Weiterentwicklung von Finanzierungs- und Förderinstrumenten an, um inhaltebezogene und immaterielle Innovationen, Leistungen und Produkte der Kreativwirtschaft anzusprechen.“

Urheberrecht soll gestärkt werden

Die Regierung will ein „starkes Urheberrecht“. Ein Gesetz, mit dem verbindliche Honorare für Kreative eingeführt werden, ist freilich nicht geplant. Vielmehr geht es nur darum, die bereits bestehenden Rechte gegenüber digitalen Rechteklau und vor einer kostenlosen Nutzung auf Internetplattformen zu schützen. Also es geht im Zweifel nicht gegen die Zeitungsverleger und andere Medien, sondern gegen Google & Co:

„Weiterhin wollen wir die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für künstlerisches und kreatives Schaffen im Urheberrecht verbessern. Die Verbindung kultureller Angebote mit der Kreativwirtschaft trägt dazu bei, Städte und Regionen attraktiver zu machen.

Mit Blick auf die kulturellen und medialen Herausforderungen unserer Zeit brauchen wir ein starkes Urheberrecht zum Schutz des geistigen Eigentums, das bestehende Rechtspositionen im digitalen Umfeld besser schützt, zugleich aber auch die Rahmenbedingungen für kreatives Schaffen, Verwerten und Nutzen verbessert und die Verantwortlichkeit der Plattformen verbindlich beschreibt. Die europäischen Bemühungen um eine Urheberrechtsreform dürfen nicht hinter den deutschen Rechtsstandard zurückfallen.

Wir wollen digitale Plattformen und Intermediäre an der Refinanzierung der kulturellen und medialen Inhaltsproduktion angemessen beteiligen. Hierzu streben wir mit Blick auf Art. 13 der Urheberrechts-Richtlinie einen Ausgleich der Interessen von Urhebern, Nutzern und Plattformbetreibern an und werden einen Vorstoß zur Überarbeitung des Haftungsprivilegs in der E-Commerce-Richtlinie prüfen.“


Für Verleger und gegen Plattformen

Mehr Geld für Verleger durch das Verlegerleistungsschutzrecht will der Koalitionsvertrag. Mehr Rechte für Urheber soll es nur gegenüber Plattformen geben:

„Im Urheberrecht unterstützen wir nachdrücklich eine zeitnahe Regelung zur Verlegerbeteiligung bei den Verwertungsgesellschaften und stärken die Position der Verleger auf europäischer Ebene durch eine eigene Rechtsposition. Wir werden die Rechtsposition der Urheberinnen und Urheber stärken und uns hierbei für einen gerechten Interessenausgleich zwischen Kreativen und den Unternehmen der Kulturwirtschaft, Plattformen und Nutzern einsetzen.

Zudem wollen wir die Stellung von Rechteinhabern gegenüber Internetprovidern verbessern, die sich an der öffentlichen Zugänglichmachung von Werken beteiligen. Den Vertrag von Marrakesch zugunsten blinder und sehbehinderter Menschen setzen wir zügig um.“


Vergütungen für gesetzlich erlaubte Nutzungen schneller zahlen

Jahrelange Prozesse der Verwertungsgesellschaften wegen Nutzungen der Werke von Urhebern? Wenn Werke nach dem Gesetz erlaubnisfrei genutzt werden können und dafür Zahlungen an Verwertungsgesellschaften zu leisten sind, soll die Vergütung besser berechnet und schneller ermittelt werden:

„Wir wollen das System der Vergütung für gesetzlich erlaubte Nutzungen auf eine neue Grundlage stellen, indem moderne Nutzungsformen einbezogen werden und die an Urheberinnen und Urheber sowie Leistungsschutzberechtigte zu zahlende angemessene Vergütung effizient, berechenbar und zeitnah bestimmt wird. Wo immer möglich soll die Vergütung direkt bei der nutzenden Einrichtung erhoben werden. Wir streben an, das gegenwärtig zeitaufwändige Schiedsstellenverfahren in einen schnelleren Entscheidungsprozess zu überführen.

Wir greifen den Wunsch des Deutschen Bundestages auf und werden einen strukturierten Dialog führen, wie möglichst rasch innerhalb der nächsten fünf Jahre der Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen im Interesse aller Beteiligten – der Autorinnen und Autoren, der vielfältigen deutschen Verlagslandschaft und der nutzenden Wissenschaft – über eine Lizenzierungsplattform praktisch verbessert werden kann.“


Urheberrecht von Wissenschaftlern soll eingeschränkt werden

Die (geplante) Bundesregierung hält wenig vom Urheberrecht, wenn es um vom Bund geförderte Projekte geht. Wer Geld vom Staat hält, soll in Zukunft seine Inhalte verschenken:

„Wir wollen eine nationale Open-Access-Strategie entwickeln. Wir werden offene Kanäle für wissenschaftliche Kommunikation und Publikation fördern und Empfänger von Fördermitteln im Rahmen der Projektförderung des Bundes daher regelhaft verpflichten, ihre Publikationen mittels offener Lizenzen frei verfügbar zu machen und im Rahmen der Projektförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die entstehenden Overhead-Kosten in einem angemessenen Umfang zu übernehmen.“

Mehrwertsteuersatz für E-Books soll sinken

Schon seit langem gibt es den Glauben, dass ein niedriger Mehrwertsteuersatz dem Absatz von Produkten der Kulturbranche hilft. Die Bundesregierung schließt sich dem an und will den ermäßigten Mehrwertsteuersatz unter anderem auch für E-Books:

„Wir setzen uns auch auf europäischer Ebene für die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes bei gewerblich gehandelten Kunstgegenständen, E-Books, E-Papers und anderen elektronischen Informationsmedien ein“.


Bessere soziale Absicherung von Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen

Der soziale Schutz für Kreative soll besser werden:

„Weil es diejenigen braucht, die Kunst und Kultur schaffen, erarbeiten wir weitere Lösungen für die besondere soziale Schutzbedürftigkeit der Künstlerinnen und Künstler  und Kreativen. Deshalb setzen wir uns für die verbesserte soziale Absicherung von Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen ein.“


Arbeitslosengeld bei kurzfristigen Beschäftigungen

Seit längerer Zeit gibt es in der Arbeitslosenversicherung einen vereinfachten Anspruch auf Arbeitslosengeld von Personen, die überwiegend kurzfristige Beschäftigungen ausüben. Viele Schauspieler und auch manche Journalisten arbeiten immer nur wenige Tage im Monat an Produktionen bzw. im Rundfunk mit. Dort werden sie zwar sozialversichert, allerdings bringen ihnen die Einzahlungen in die Arbeitslosenversicherung normalerweise wenig, weil sie nicht auf die notwendigen 360 Arbeitstage innerhalb von zwei Jahren kommen. Die Sonderregelung erlaubt, dass Personen mit überwiegender Zahl von kurzfristigen Einsätzen schon mit 180 Tagen innerhalb von zwei Jahren an den Arbeitslosengeldanspruch kommen können. Diese Sonderregelung ist befristet. Die neue Bundesregierung will hier eine bessere Anschlussregelung einführen:

„2018 schaffen wir eine sachgerechte Anschlussregelung beim Arbeitslosengeld für überwiegend kurzbefristet Beschäftigte, die den Besonderheiten der Erwerbsbiografien der in der Kultur Beschäftigten hinreichend Rechnung trägt.“  

Künstlersozialversicherung soll bei wechselndem Status erhalten bleiben

Die Mitgliedschaft in der Künstlersozialversicherung soll nicht sofort in Frage gestellt werden, wenn ein Mitglied sozialversicherungspflichtige Aufträge ausführt, so der Koalitionsvertrag:

„Wir setzen uns für den Erhalt der Künstlersozialversicherung ein und werden prüfen, wie dort der wechselnde Erwerbsstatus vieler Akteure des Kultur- und Medienbereichs besser berücksichtigt werden kann.“ Hier stellt sich freilich die Frage, ob damit ein Grundsatz eingeführt werden soll, der da etwas lauten würde: "Wer einmal in der KSK ist, darf es immer bleiben". Ein solches Prinzip würden viele Arbeitgeber begrüßen, da KSK-Freie ihnen sehr geringe Sozialversicherungsbeiträge kosten. Damit würde die Scheinselbständigkeit in den Medienbetrieben noch weiter um sich greifen und Arbeitnehmer in die KSK abgedrängt.

Künstlersozialabgabe von Plattformen


Zur Finanzierung der Künstlersozialversicherung dient auch die Künstlersozialabgabe, die von Verwertern zu zahlen ist. Doch heutzutage fließt viel Geld über Plattformen wie YouTube an Freie, und weil diese offiziell außerhalb von Deutschland ansässig sind, zahlen diese keine Abgabe. Der Koalitionsvertrag will das ändern - dadurch würden dann die übrigen Abgabepfllichtigen natürlich entlastet:

„Dabei ist eine Erweiterung der abgabepflichtigen Verwerter um digitale Plattformen, die eine kommerzielle Verwertung künstlerischer Leistungen ermöglichen, anzustreben.“

Anspruch auf Gründerzeit für Arbeitnehmer mit Familie

Arbeitnehmer mit pflegebedürftigen Angehörigen können der Arbeit fernbleiben. Ähnliches soll jetzt für Arbeitnehmer gelten, die sich selbständig machen, um näher bei der Familie sein möchten:

„Familie und Unternehmensgründung sollen in Zukunft besser vereinbar sein. Um Gründungen aus der Beschäftigung zu erleichtern, prüfen wir die Einführung einer Gründerzeit ähnlich der Familienpflegezeit. Eltern in der unternehmerischen Gründungsphase wollen wir unterstützen, z. B. mit der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Zuschüssen für haushaltsnahe Dienstleistungen. Wir wollen, dass mehr Frauen Gründerinnen werden und entwickeln dafür Unterstützungsinstrumente.“

Gründerförderung – Ausbau

Mehr Geld für Gründer soll es geben. Allerdings ist die Frage, ob die für anspruchsvolle Projekte vorgesehen neuen Mittel jemals für die doch sehr traditionellen Geschäftsideen freier Journalisten beantragt werden könnten:

„Bestehende Instrumente zur Finanzierung von Gründungen und Wachstum junger Unternehmen wollen wir fortführen, weiterentwickeln und wo passend auch für Nicht-1866 Akademiker öffnen (u. a. EIF, INVEST-Zuschuss Wagniskapital, EXIST, KfW, Hightech-Gründerfonds) und um neue Instrumente wie den Tech Growth Fund ergänzen. Mit dem Tech Growth Fund wollen wir die staatlichen Finanzierungsinstrumente in der Wachstumsphase ergänzen, indem wir Kredite als VentureDebt zur Verfügung stellen.“

Mehr Geld für die Deutsche Welle

Die Freien der Deutschen Welle (die Angestellten natürlich auch) wird es freuen. Ihr Budget soll angehoben werden auf das Niveau anderer europäischer Auslandssender.

„Bei der Vermittlung von Meinungs- und Pressefreiheit ist die Deutsche Welle ein unverzichtbarer Akteur, den wir, wie in den letzten Jahren begonnen, finanziell deutlich weiter stärken wollen. Wir wollen das Budget der Deutschen Welle auf das vergleichbarer europäischer Auslandssender anheben.“

Ob damit (auch) RT.com oder eher die BBC gemeint sind, darüber verrät der Koalitionsvertrag nichts. Die Frage ist natürlich, ob die Erhöhung auch in ausreichender Form kommt. Löhne, Gehälter und Aufgaben der „DW“ sind in den letzten Jahren stetig gestiegen, während aus dem Bundeshaushalt keine entsprechenden zusätzlichen Mittel kamen. Ob der DW tatsächlich so viel Geld gegeben wird, dass sie mit „RT“ konkurrieren kann, wäre zwar zu wünschen, aber es bleibt wohl am Ende vielleicht doch dabei, dass man in der Russischen Föderation (und in Katar, dem Mutterland von Al Jazeera) mehr von der Macht der Kommunikation versteht als im Deutschen Bundestag.

Weniger Befristungen

Viele Freie an Rundfunkanstalten arbeiten mit befristeten „freien“ Rahmenverträgen. Das geschieht mit der Absicht, dass sie für den Fall, dass sie ihren Arbeitnehmerstatus einklagen, dennoch nicht lange beim Sender bleiben, da die Gerichte in der Vergangenheit öfters zwar den Freien-Status abgelehnt hatten, sehr wohl aber die Befristung anerkannt hatten. Die Regierung will jetzt generell weniger Befristungen, allerdings nur hinsichtlich der sachgrundlosen Befristung:

„Wir haben einen wirklichen Durchbruch bei den Verhandlungen über die sachgrundlose Befristung und Kettenverträge erreicht: Möglichkeiten der befristeten Beschäftigung werden reduziert. Sachgrundlose Befristungen werden wieder zur Ausnahme, das unbefristete Arbeitsverhältnis soll wieder zur Regel werden in Deutschland. Endlose Kettenbefristungen werden abgeschafft.“


Rundfunkanstalten berufen sich in der Regel auf die Programmfreiheit als Befristungsgrund, würden also gegenüber dieser Debatte mitteilen, dass sie nicht betroffen sind, weil sie eben nicht sachgrundlos befristen.

Die Tageszeitung „Frankurter Allgemeine Zeitung“ sieht das freilich anders. In einem Beitrag im Wirtschaftsteil vom 7. Februar 2018 heißt es, dass die neue Rechtslage bei Befristungen bei Rundfunkanstalten sehr wohl für Probleme mit der Beschäftigung von Freien führen könnte. Kurioserweise vermeldet die FAZ im gleichen Artikel, dass es das Problem der Beschäftigung von Scheinselbständigen im Gegensatz zu Rundfunkanstalten bei Zeitungen nicht mehr gebe, denn die seien wegen eines "Gesetz von 2017" alle angestellt worden. Diese Aussage trifft freilich in keinster Weise zu: Nach wie vor gibt es an deutschen Tageszeitungen zahlreiche Freie, die eigentlich Redakteursverträge haben müssten.

Netzneutralität

Wer im Internet seinen eigenen Mediendienst aufbauen will, braucht Netzneutralität. Denn wenn der Netzanbieter selbst entscheiden könnte, welche Internetseiten am schnellsten oder als erste angezeigt werden, hätten Newcomer und kleinere Medien kaum eine Chance.  

„An der gesetzlichen Verankerung der Netzneutralität halten wir fest. Netzneutralität und diskriminierungsfreier Netzzugang sind entscheidend für das offene und freie Internet sowie für Teilhabe, Innovation und fairen Wettbewerb. Die nach europarechtlichen Vorgaben möglichen Ausnahmen vom Prinzip der Netzneutralität müssen engbegrenzt bleiben. Sie müssen streng beaufsichtigt werden.  
Die Einschränkung der Netzneutralität kann auch die inhaltliche Vielfalt beeinträchtigen. Daher soll die Regulierungsbehörde eng mit den Medienanstalten der Länder zusammenarbeiten und diese in die Aufsicht über die Medienvielfalt einbeziehen.“


Ansprüche bei Arbeit auf Abruf

Viele Freie arbeiten „auf Abruf“, werden also nur nach Bedarf beschäftigt. Wenn sie wie Arbeitnehmer beschäftigt werden, könnten sie in Zukunft bessere Rechte haben. Auch dieses Thema betrifft vor allem Freie an Rundfunkanstalten, aber auch so genannte Pauschalisten, feste Freie und freie Redakteure in den übrigen Medien (u.a. auch FAZ und Süddeutsche Zeitung).

Die Bundesregierung will hier einige Leitplanken einziehen, wozu Höchstarbeitszeiten sowie Regelungen zu Zahlungen im Krankheitsfall und an Feiertagen gehören sollen:

„Arbeit auf Abruf nimmt zu. Wir wollen jedoch sicherstellen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausreichend Planungs- und Einkommenssicherheit in dieser Arbeitsform haben. Deshalb werden wir gesetzlich festschreiben, dass der Anteil abzurufender und zu vergütender Zusatzarbeit die vereinbarte Mindestarbeitszeit um höchsten 20 Prozent unterschreiten und 25 Prozent überschreiten darf.

Fehlt eine Vereinbarung zur wöchentlichen Arbeitszeit gilt eine Arbeitszeit von 20 Stunden. Im Krankheitsfall und an Feiertagen werden wir den Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate als verpflichtende Grundlage festschreiben.“

Zusammenfassung

Noch ist überhaupt nicht klar, ob die Koalition, auf die sich der Vertrag bezieht, überhaupt gebildet werden kann. Sollte sie kommen, wird der DJV mit dem Gesetzgeber beraten, an welchen Punkten Präzisierungen vorzunehmen sind, von denen die Freien profitieren.


Michael Hirschler, hir@djv.de

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