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Tageszeitungen

Warum Pauschalisten an Tageszeitungen jetzt aktiv werden sollten

23.07.2014

Erhöhungen der Zeilensätze, aber erstmals auch der Pauschalen versprechen die Zeitungsverlage den Freien. Nur leeres Gerede - oder können sich gerade Pauschalisten die neuen Regelungen zunutze machen?

Der Tarifkonflikt an den Tageszeitungen ist weitgehend beendet, nur in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern laufen noch Auseinandersetzungen mit Verlegervertretern, die keinerlei Kompromissbereitschaft zeigen.

Was gilt für die Freien in den übrigen Tarifgebieten? Grundsätzlich ist klar: Der Tarifvertrag an Tageszeitungen gilt nur an den Zeitungen, die durch ihre Mitgliedschaft und Mandatierung im Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger tarifgebunden sind. Das sind nur die Verlage in den "alten Bundesländern" mit Ausnahme von Hessen. Darüber hinaus gilt er nur für arbeitnehmerähnliche freie Journalisten. Nach dem Vertrag sind das Freie, die mindestens ein Drittel ihres Verdienstes bei einem Verlag bzw. Konzern verdienen. Bereits ein Streitpunkt kann sein, ob es darüber hinaus auch auf eine bestimmte Höhe des Einkommens ankommt. Eines wiederum ist aber klar: Wer beispielsweise als Pauschalist/in für einen Zeitungsverlag arbeitet (z.B. mit einer Monatspauschale von 3.000 Euro), wird in der Regel immer arbeitnehmerähnlich sein.

Während viele "Zeilen"-Freie ihre Ansprüche schon gar nicht anmelden, weil sie die Entlassung fürchten, sollten sich Pauschalisten aber überlegen, ob sie auf ihr gutes Recht verzichten. Denn oftmals sind sie für Verlage unverzichtbar, und ihre Kosten sind in jedem Fall aus Sicht des Verlags lächerlich gering.

Der Grund, warum Pauschalisten jetzt aktiv werden sollten: Die Pauschalen werden erstmals im Text der Vereinbarung ausführlich erwähnt und klargestellt, dass ihre Pauschalen ab dem 1. Juni 2014 erhöht werden sollen, erneut ab dem 1. Mai 2015. Zwar nur jeweils um 1,8 Prozent, aber auch solche Beträge machen - über die Jahre gesehen - durchaus einiges aus. Wermutstropfen: Die Erhöhung um 1,8 Prozent wurde bei der Berechnungsgröße von 2.000 Euro gedeckelt. Wer mehr verdient, bekommt als nicht die vollen 1,8 Prozent, sondern maximal 40 Euro.

In jedem Fall ist der Tarifabschluss ein guter Anlass, die Ansprechpartner im Verlag anzusprechen und mindestens die Tariferhöhung einzufordern. Wie das konkret geht, trainiert der DJV übrigens in online durchgeführten Verhandlungstrainings, die auch im Herbst 2014 wieder angeboten werden.

Ein Tipp dazu: Die aktuelle Umfrage unter den Freien hat gezeigt, dass an vielen Zeitungen die Monatspauschale mittlerweile über 3.000 Euro liegt, schon der Durchschnitt beträgt rund 2.900 Euro. Wer deutlich darunter liegt, hat also allen Grund dafür, mindestens die Tariferhöhung einzufordern.

Wer an Zeitungen außerhalb des Tarifgebietes arbeitet, sollte ebenfalls nicht untätig bleiben. Auch im außertariflichen Raum ist ein Hinweis auf andernorts steigende Honorare immer ein sinnvolles Verhandlungsargument. Und verhandeln über Honorare und Vertragsbedingungen müssen Freie immer wieder, um finanziell nicht unter die Räder kommen.

Zur Info hier auch noch das Tarifprotokoll zum Thema:

F) Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche freie Journalistinnen und Journalisten an
Tageszeitungen

Der Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche freie Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen vom 18.08.2011 wird wie folgt verändert:
1) Die Honorarsätze der §§ 6 und 7 werden zum 01.06. 2014 und zum 01.05. 2015 linear um jeweils 1,8 Prozent erhöht.
2) Der Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche freie Journalistinnen und Journalisten tritt rückwirkend zum 1. August 2013 in Kraft und kann erstmals mit einmonatiger Frist zum 31.12. 2015, ansonsten mit jeweils dreimonatiger Frist zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden.
3) Zwecks einmaliger Umsetzung von § 8 Abs. 3 des Tarifvertrages für arbeitnehmerähnliche freie Journalisten/-innen an Tageszeitungen (TV 12a) bis zum 31.12. 2015 und ohne präjudizierende Wirkung für zukünftige Tarifabschlüsse vereinbaren die Tarifparteien folgendes:
Die Pauschale ist zu denselben Prozentsätzen und zu denselben Zeitpunkten anzuheben wie die Honorare in §§ 6 und 7 des Tarifvertrages, höchstens jedoch um je Euro 40,- pro Erhöhungsschritt bei vereinbarter Monatspauschale.
Hinweis:Erst in der elften Verhandlungsrunde im Anschluss an die gefundene Regelung zur Gehaltsanhebung waren die Verleger bereit, über die arbeitnehmerähnlichen freien
Journalisten zu verhandeln. Dabei reklamierten sie einen Abschlag auf die Honorare, weil keine Kompensation der Sonderzahlungen vorliege. Die Pauschalen wollten sieaus sehr grundsätzlichen Erwägungen gar nicht anheben. Das bedeute eine Automatik für die Zukunft, zudem stünden die Besonderheiten der Pauschalverträge dagegen, zum Beispiel gebe es ja Zuschüsse zur Büroausstatttung, zu den Kosten etc...
Die Vergütungen der Pauschalisten haben die letzten vier bis fünf Stunden der Verhandlungen bestimmt und das Gesamtergebnis hing (wieder) am seidenen Faden. Im Ergebnis werden auch die Pauschalen angehoben, wir mussten allerdings eine Kappungsgrenze bei 2.000 Euro Monatsverdienst hinnehmen." Michael Hirschler

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