Urheberrecht
Von wegen kostenloses "Fair Use" - Freie US-Autoren bekommen Geld für Datenbanknutzungen
In den USA gibt es kein starkes Urheberrecht, sondern nur "fair use", lautet ein Mythos deutscher Urheberrechtskritiker. Ein aktueller Fall in den USA beweist das Gegenteil.
Mit Veröffentlichungen in der "New York Times" macht ein US-Gericht darauf aufmerksam, dass Autoren in US-Magazinen mit Zahlungen wegen einer Sammelklage rechnen können. Konkret geht es um die Nutzung von Zeitschriftenbeiträgen freier Journalisten und Autoren in Datenbanken. Diese Nutzungen waren in den Verträgen mit den Freien nicht geregelt worden. Auch Beiträge von Autoren, die ursprünglich im Ausland, beispielsweise Deutschland veröffentlicht wurden, können vom Fall betroffen sein.
Nach einer jahrelangen rechtlichen Auseinandersetzung, die bereits im Jahre 2005 zu einem später verworfenen Lösungsvorschlag geführt hatte, gibt es jetzt einen neuen Einigungsvorschlag ("Settlement"). Bis zum 9. Mai 2014 können Autoren hiergegen Widerspruch einlegen. In jedem Fall können vom Verfahren nur solche Autoren profitieren, die ihre Ansprüche bereits beim Verfahren von 2005 angemeldet hatten.
Mehr zum Fall und zu den Ansprüchen findet sich unter www.copyrightclassaction.com.
Der Fall zeigt, dass freie Journalisten und Autoren durchaus auch in den USA mit rechtlichen Mitteln gegen die unerlaubte oder kostenlose Nutzung ihrer Beiträge vorgehen können.
Ein gängiger Mythos von Urheberrechtskritikern in Deutschland lautet, dass in den USA im Wesentlichen das Prinzip "fair use" gelte, nach dem die Nutzung von Beiträgen ohne Genehmigung und Honoraren erfolgen könne. Die Einführung von "fair use" wird daher auch von einer breiten Koalition von Urheberrechtsgegnern gefordert, die von Teilen der GRÜNEN über die ("digitale") LINKE bis zur Piratenpartei und zu Lobbygruppen wie leistungsschutzrecht.info, irights.org, Digitale Gesellschaft und dem SPD-nahen Kreis D64 reicht.
Wie der aktuelle Fall in den USA zeigt, schützt aber auch "fair use" offensichtlich nicht davor, dass sich freie Journalisten und Autoren vor Gerichten für ihre Rechte einsetzen können.
Michael Hirschler, hir@djv.de