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Verwertungsgesellschaft WORT will in Revision gegen "Vogel-Urteil" gehen

24.10.2013

Auswertung aller Verträge von Autoren kaum möglich, heißt es


Die Verwertungsgesellschaft WORT will Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München einlegen. Das teilte die VG Wort am 24. Oktober mit. Nach dem Urteil des OLG München vom 17. Oktober 2013 darf die Verwertungsgesellschaft keine Ausschüttungen an Verlage vornehmen, wenn sie keine Belege dafür hat, dass die Autoren diese Rechte an die Verlage übertragen haben. Geklagt hatte der rechtswissenschaftliche Autor Martin Vogel.

Die VG WORT hält dagegen: Der Aufwand für die Prüfung aller Verträge zwischen Autoren und Verlagen sei viel zu groß, zudem sei der Anteil der Verlage gesetzlich anerkannt und die VG Wort ursprünglich ohnehin als gemeinsame Interessenvertretung der Verlage und Autoren gegründet worden, so dass eine Ausschüttung ohne Berücksichtigung der Verlage ihren Satzungszweck in Frage stelle. Darüber hinaus bestehe das Risiko, dass es zu einem "Wettlauf um die Rechte" zwischen Verlagen und Autoren komme, wenn es allein darauf ankomme, ob ein Autor Rechte zuerst dem Verlag oder zuerst der VG WORT eingeräumt habe.

Für viele freie Journalisten stellt sich mit dem Urteil die bange Frage, inwieweit es auch im kommenden Jahr zu Verschiebungen der Ausschüttungstermins kommen wird. In den letzten Jahren waren die Ausschüttungen der VG WORT wiederholt verschoben worden und anschließend nur noch unter dem Vorbehalt der Rückforderung erfolgt. Es spricht alles dafür, dass es weiterhin bei der Leistung unter Vorbehalt bleibt. Da die Rechtslage im Übrigen aber vorerst unverändert geblieben ist, dürften erneute Verschiebungen oder ein kompletter Ausfall der Zahlungen zunächst wohl nicht zu befürchten sein.


Autor: Michael Hirschler, hir@djv.de

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