Honorare
Vergütungsregeln gelten für Bilder - 40.000 Euro Nachzahlung für Bildjournalist
DJV-NRW gewinnt Honorarstreit für Mitglied gegen Westdeutsche Zeitung
Ein Bildjournalist hat mit Hilfe des DJV-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen einen Anspruch auf Nachzahlung von Fotohonoraren in Höhe von rund 40.000 Euro durchsetzen können.
In dem am 27. Januar 2016 verkündeten Urteil stützte sich das Landgericht Düsseldorf auf die Werte der Vergütungsregeln an Tageszeitungen. Ihre Werte könnten auch für Zeiträume vor deren In-Kraft-Treten als Indiz herangezogen werden, so das Gericht. Ursprünglich hatte die Zeitung nur 20 Euro pro Bild bezahlt. Die Heranziehung der höheren Werte des Tarifvertrags für arbeitnehmerähnliche Personen an Tageszeitungen lehnte das Gericht allerdings ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.Michael Hirschler, hir@djv.de