Cicero
Verdientes Urteil
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Hendrik Zörner
Das Magazin Cicero hat einen juristischen Sieg gegen das Bundeswirtschaftsministerium errungen: Das Ministerium muss die Akten zu einer möglichen Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken herausrücken.
Wer bisher an das Magazin Cicero und die Justiz dachte, kam auf das gleichnamige Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Vor mehr als einem Jahrzehnt hatten Deutschlands oberste Richter geurteilt, dass eine Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktion der Staatsanwaltschaft bei Cicero unrechtmäßig war. Die Ermittler hatten versucht, über die bei Cicero beschlagnahmten Unterlagen an Whistleblower heranzukommen. Von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatten alle Medien etwas, weil damit endlich die Hürden für Razzien in Redaktionen meterhoch gezogen waren.
Jetzt hat Cicero erneut die Gerichte angerufen. Die Redaktion wollte vom Bundeswirtschaftsministerium Details über die 2022 heiß diskutierte Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken erfahren, zu der es schließlich nicht kam. Doch das Ministerium mauerte, wollte keine Einsicht in die Verträge gewähren. Nun hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass ein "Anspruch auf Zugang zu den nicht offengelegten Unterlagen" besteht. "Die Unterlagen beziehen sich auf einen abgeschlossenen Beratungsprozess“, schreibt das Gericht in seinem Urteil. Dieser Entscheidungsprozess habe spätestens mit Verkündung der Atomgesetzänderung im Dezember 2022 seinen Abschluss gefunden.
Ciceros Sieg unterstreicht erneut die Notwendigkeit, die Auskunftsansprüche von Journalistinnen und Journalisten gegenüber Bundesbehörden gesetzlich zu regeln. Dass Medien erst klagen müssen, um an die gewünschten Informationen zu kommen, ist eine Farce.