Freie
Umstellung des Honorarsystems bei Deutschlandradio – droht den Freien jetzt eine Umstufung bei der Steuer und Sozialversicherung?
Beim Deutschlandradio wird jetzt das System der Abrechnung von Freien umgestellt. Dabei kann sich der Status von Freien ändern. Ein Teil der Mitarbeiter wird in Zukunft nur noch als selbständig gelten, ein anderer Teil nur noch als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte.
Selbständig heißt: Mitgliedschaft in Künstlersozialkasse (Kranken-/Pflege-/Rentenversicherung) und steuerrechtliche Selbständigkeit. Keine Arbeitslosen- und Unfallversicherung.
Sozialversicherungspflichtig heißt: Das DLR versichert den Mitarbeiter in der Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Besserverdienende können unter Umständen in der privaten Kranken- und Pflegekasse bleiben, in der übrigen Sozialversicherung bleiben sie natürlich versichert.
Bislang erhielten freie Mitarbeiter beim DLR mit unterschiedlichen Arbeitsaufträgen einen Teil ihrer Bezüge als sozialversicherungspflichtige Einkünfte, einen anderen Teil als selbständige Honorare.
Michael Hirschler, hir@djv.de