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BND-Gesetz

Überwachung steht vor Gericht

14.01.2020

Heute beginnt die Verhandlung des BND-Gesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht. Zwei Tage lang wollen sich die Richter Zeit nehmen, um die Verfassungstreue eines Gesetzes zu überprüfen, mit dem Journalisten überwacht werden können.

Eigentlich kann es nur eine Entscheidung geben: Das BND-Gesetz verstößt gegen die Verfassung! Denn es macht das möglich, was Geheimdiensten im Inland untersagt ist: Journalisten und Redaktionen können im Ausland nach Herzenslust überwacht und ausgespäht werden. Zu allererst sind davon ausländische Journalisten betroffen. Aber nicht nur, denn wenn ein deutscher Journalist die Grenze passiert, kann er selbstverständlich vom BND ins Visier genommen werden. Und nicht nur er, sondern auch seine Informanten.Gefahr droht deutschen Medien auch, wenn sie mit ausländischen Partnern zusammenarbeiten wie etwa im Fall der Panama Papers. Dokumente und Quellen können auffliegen, wenn die Partner ins Visier des BND geraten.Was steht noch zu befürchten? Das muntere Ausspähen von Journalisten durch den Bundesnachrichtendienst steigert dessen Marktwert im Konzert der internationalen Geheimdienste. Das heißt: Je mehr Informationen der BND etwa der amerikanischen NSA oder dem britischen GCHQ über deren Journalisten anbieten kann, desto größter ist die Chance, dass die deutschen Überwacher Material über ausgespähte deutsche Journalisten in die Finger bekommen. Im Ringtausch gewissermaßen.Bei zwei Verhandlungstagen steht den Verfassungsrichtern genug Zeit zur Verfügung, um sich ausführlich mit dem BND-Gesetz zu befassen. Dass sie sich überhaupt so viel Zeit für die von der Gesellschaft für Freiheitsrechte angestrengte Klage nehmen, ist ein gutes Zeichen. Wie auch immer das Urteil in einigen Monaten lauten wird, steht fest, dass es kein Schnellschuss sein wird.Ein Kommentar von Hendrik Zörner

Urteile Pressefreiheit Informantenschutz DJV-Blog

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