Nazi-Akte
Transparenz siegt gegen Geheimniskrämerei
Das Bundesverwaltungsgericht hat einem Reporter der Bild-Zeitung Recht gegeben: Der Verfassungsschutz muss jetzt Unterlagen über den NS-Verbrecher Alois Brunner herausgeben.
An der geltenden 30-Jahresfrist von archivierten Dokumenten rüttelt das Bundesverwaltungsgericht nicht. Darum ging es in dem Prozess auch nicht, sondern um die Frage, wann diese Frist beginnt. Mögliche Unterlagen über die letzten Lebensjahre des Nazi-Verbrechers Alois Brunner sind nach wie vor tabu. Brunner soll 2001 gestorben sein. Aber Journalisten und Wissenschaftler können jetzt Licht ins Dunkel von Nazi-Netzwerken und Unterstützern bringen, ohne die Brunner und anderen die Flucht aus dem kriegszerstörten Deutschland 1945 wahrscheinlich nicht gelungen wäre.Der Verfassungsschutz, der die Brunner-Akten in seinem Bestand hat, legte die Archivfrist so aus, dass sie erst abläuft, wenn die Akte 30 Jahre lang nicht mehr bearbeitet wurde. Eine absurde Argumentation: Um der Geheimniskrämerei Genüge zu tun, hätte es also ausgereicht, der Akte einfach ein beliebiges Schriftstück hinzuzufügen und damit die Uhr neu zu stellen.Damit kamen die Schlapphüte beim Bundesverwaltungsgericht nicht durch. Die Richter legten fest, dass die Frist an einzelne Bestandteile der Akte gekoppelt sein muss. Ein Sieg der Transparenz - wahrscheinlich nicht nur für den Fall Brunner.Ein Kommentar von Hendrik Zörner