Corona-Krise
Soforthilfe – unterfinanziert und chaotisch
„71.464 Antragsteller sind vor Ihnen in der Warteschlange. Wenn Sie diese Warteschlange verlassen, verlieren Sie Ihren Platz“, mit dieser geradezu kafkaesken Mitteilung überraschte am 27. März 2020 gegen 14 Uhr die Investitionsbank Berlin einen freien Journalisten, der die Corona-Soforthilfe beantragen wollte. Nun hat er die Wahl: Wenn er seinen Platz halten will, müsste er möglicherweise mehrere Nächte durchwachen müssen, oder wieder von vorne anzufangen haben. Wir wissen noch nicht, wie der Kollege sich entschieden hat. Die Soforthilfe sollte unbürokratisch und schnell sein, für viele droht sie zum formalistischen Kleinkrieg um wenig Geld zu werden, an dessen quälendem Ende auch noch ein Strafverfahren droht. Es beginnt mit widersprüchlichen Informationen: wann überhaupt ein Recht auf die Hilfe besteht, wird in den Bundesländern unterschiedlich und durchweg wenig klar gehandhabt. So wird in Bayern ein Liquiditätsengpass gefordert, in anderen Bundesländern ein Vergleich des Umsatzes oder Honorars der ersten drei Monate 2020 mit den korrespondierenden Monaten des Jahren 2019. Oder die Schließung des Unternehmens wegen Quarantäne. Oder es dürfen die Mittel nicht für kurzfristige Verbindlichkeiten ausreichen. Viel mehr Informationen sind derzeit auch nach längerer Recherche nicht zu finden. In Nordrhein-Westfalen kam in der Nacht vom 26. auf den 27. März dann auch noch ein weiteres Kriterium dazu, es wird jetzt auch gezahlt, wenn „mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März durch die Corona-Krise weggefallen sind“.Für Selbständige, die im Januar und Februar 2020 durchweg ganz normal tätig sein konnten und daraus im Laufe März noch Zahlungen für diese Monate erhalten, stellt sich damit die Frage, ob sie für März, in dem sie bereits keine Aufträge mehr ausführen konnten, bereits Hilfe beantragen können oder erst ab Mai oder gar Juni. Zumal es stets nur heißt, es würden Zahlungen für „drei Monate“ geleistet. Vermutlich gemeint sein kann eigentlich nur März, April, Mail, denn vorher gab es eigentlich keine Krise. Aber kurios: in mindestens einem Bundesland muss der Antrag bis spätestens 30. April gestellt sein.Natürlich ist auch fragwürdig, warum nur Aufträge relevant sein sollen, die vor dem 1. März erteilt wurden. Selbständige, die erheblich kürzere Bestellzeiträume haben (viele Redaktionen und Auftraggeber erteilen Aufträge mit sehr kurzen Vorlaufzeiten), bleiben so außen vor.In Einzelfällen wird den Antragstellern offenbar auch vermittelt, dass sie kein Geld erhalten können, wenn die/der Ehepartner/in noch eine Arbeit hat und die selbständige Tätigkeit demgegenüber geringerem Umfang hat oder nicht mindestens ein Drittel des Haushaltseinkommens erreicht. Hier wird die Soforthilfe offensichtlich mit den Sozialhilferegeln von Hartz IV verwechselt: Anspruch auf Geld sollen nur Singles oder – offiziell – ungebundene Personen haben, wohl dem, der stets peinlich auf Trennung auf Haus und Herd geachtet hat, wenn er eine andere Person kennengelernt hat. Ebenso gilt die Hilfe nur für Personen, die im Hauptberuf stehen. Ausgerechnet diejenigen, die sich durch zusätzliche selbständige Tätigkeit neben einem Arbeitsvertrag vielleicht gerade ein halbwegs bürgerliches Leben erwirtschaftet haben und damit zu den besonders viel Steuer zahlenden Leistungsträger/innen gehören, bleiben wieder einmal außen vor, wenn es um Hilfen geht.Es passt ins Bild, dass die angeblichen Erleichterungen für den Bezug von Arbeitslosengeld II alle dann nicht gelten, wenn die Selbständigen dann doch mal besonders viel gespart haben („erhebliches Vermögen“) oder den Fehler machten, mit einer/einem noch einigermaßen verdienenden Partner/in im gemeinsamen Haushalt zu leben. Dann gibt es auch nichts.Viele Selbständige erleben wieder einmal, dass die Politik sie nicht sieht, sobald sie einen einigermaßen erfolgreichen Betrieb und Rücklagen aufgebaut haben. Finanzielle Hilfen gehen, wenn überhaupt, nur an diejenigen, die am besten alles sofort ausgeben (müssen) oder gut in Finanzoasen versteckt haben. Zugleich wird ihnen bei der Antragstellung stets mehr als deutlich zu verstehen gegeben, dass sie eigentlich für Subventionsbetrüger gehalten werden, denn der Hinweis, dass es strafrechtliche Konsequenzen geben wird, musste natürlich auch in das Formular, womit eigentlich klar ist, was die zuständigen Stellen von ihren Antragssteller/inne/n so denken.
Das Chaos ist zur Zeit in allen Bereichen: nicht einmal klar ist, welche Hilfe zuerst beantragt werden soll. In einem Bundesland wird auf die Vorrangigkeit der Bundeshilfe verwiesen, im anderen soll zuerst die Landeshilfe beantragt werden. Wohl dem, der in diesem Chaos nicht ein Kreuzchen an der falschen Stelle macht und damit strafrechtliche Verfolgung zu vermeiden weiß. Ausführliche Informationen gibt es zum Thema jedenfalls noch nicht, Risiko ist Trumpf.Chaos, kaum Informationen und nur wenig Geld. Es ist anzunehmen, dass die Betroffenen nicht lange ruhig bleiben werden. Dabei geht es nicht nur um die freien Journalistinnen und Journalisten. Überall ist diese Tage extremer Unmut zu hören, bei Restaurantbesitzer/innen, im Einzelhandel, im Dienstleistungsbereich. Sie alle haben Zahlungsverpflichtungen, Mieten zu zahlen, Darlehensverträge, (studierende) Kinder zu finanzieren. Wie soll das gehen, wenn Zahlungen nur an solche Selbständige gehen, die am Hungertuch nagen und alle anderen nicht?Die Politik verweist hier noch kühl auf Kredite. Doch in den Schuldenturm zu gehen, das ist für Selbständige kein Angebot, sondern kalter Hohn von Personen, denen das Abgeordneten- und Ministergehalt automatisch auf das Konto überwiesen wird und deren Pensionsansprüche schon bis auf den letzten Cent auf Jahrzehnte hinaus ausgerechnet sind.Es wird nicht mehr lange dauern, bis die Wut derer, die am Rande gelassen werden, hörbar wird. Allen Betroffenen ist zu raten, sich an den Protestmaßnahmen, die kommen werden, zu beteiligen. Der DJV wird hierzu weiter informieren.
Michael Hirschler, hir@djv.de