Gleiche Bezahlung
Sieg für die Frauen
Weibliche Beschäftigte haben einen Sieg vor dem Bundesarbeitsgericht errungen: Die Lohnauskunft über ungleiche Bezahlung im Unternehmen reicht künftig als Nachweis der Diskriminierung aus. Das kommt einer Beweisumkehr gleich.
Erst seit einigen Jahren haben Beschäftigte mit dem Entgelttransparenzgesetz überhaupt das Recht, vom Arbeitgeber Auskunft über die Bezahlung von Kolleginnen und Kollegen mit gleicher Tätigkeit zu verlangen. Seitdem haben Mitarbeiterinnen schwarz auf weiß, was sie immer schon vermuteten: dass sie schlechter bezahlt werden als ihre männlichen Kollegen. Wo Tarifverträge gleiche Bezahlung vorschreiben, etwa in Medienunternehmen, ist das Thema nicht aufgerufen. Aber auch im Medienbereich unterliegen nicht alle Betriebe der Tarifbindung. Da ist von schwarzen Schafen auszugehen.
Weibliche Beschäftigte, die von ihrem Recht Gebrauch machten und damit Informationen über unterschiedliche Bezahlung bekamen, konnten Klage einreichen - um dann festzustellen, dass die Gehaltsauskunft vor Gericht nichts wert ist. Als Nachweis der Diskriminierung taugte die Auskunft nichts. Das wird jetzt anders. Denn das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass künftig der Arbeitgeber nachweisen muss, dass die ungleiche Bezahlung keine Diskriminierung darstellt (Az. 8 AZR 488/19). Das dürfte für die Unternehmen schwierig bis unmöglich sein.
Gut so! Außer Gier des Chefs gibt es schließlich keine nachvollziehbare Begründung für ungleiche Bezahlung.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner