Steuern
Selbständige können Fahrten voll absetzen - ganz wie Arbeitnehmer
27.02.2015
30 Cent, wenn es keine zentrale Betriebsstätte gibt
Selbständige, die mit dem Auto zu wechselnden Einsatzorten fahren, können diese Fahrtkosten mit 30 Cent pro gefahrenen Kilometer als Betriebsausgabe geltend machen. Sie müssen sich nicht auf die Abrechnung nach Entfernungskilometern verweisen lassen, wie es der Fall ist, wenn sie zu einer zentralen Betriebsstätte fahren. Das hat der Bundesfinanzhof in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden (Urteil vom vom 23. Oktober 2014, Aktenzeichen III R 19/13). Das Gericht begründete das mit dem Recht auf Gleichbehandlung mit Arbeitnehmern, bei denen eine solche Regelung schon längere Zeit gilt.
M. Hirschler (hir@djv.de)
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