BND-Gesetz
Rückzieher
Bundesnachrichtendienst: Reformgesetz liegt auf Eis. Foto: WDR
Das Kanzleramt hat die Reform des BND-Gesetzes zurückgezogen. Maßgeblich dafür soll die Kritik des Unabhängigen Kontrollrats gewesen sein. Das Reformprojekt war von handwerklichem Murks begleitet.
Journalistinnen und Journalisten sind bisweilen von der Arbeit des Bundesnachrichtendienstes betroffen. Zum Beispiel, wenn sie sich im Ausland aufhalten oder im Ausland arbeiten. Oder wenn sie mit Quellen zu tun haben, die außerhalb der deutschen Grenzen wohnen. Ohne dass sie es wissen, können sie ausgespäht werden, obwohl sie gar nicht das Ziel der Späher sind.
Das hat der DJV bereits kritisiert, bevor das BND-Gesetz in seiner jetzigen Form unter der CDU/SPD-Regierung in Kraft trat. Wenn die Ampelkoalition dieses Überwachungsgesetz reformieren will, ist das für Journalisten per se gut, so lange keine Verschärfung dabei heraus kommt. Allerdings sind von der Reform auch noch andere Gruppen betroffen, wie etwa der Unabhängige Kontrollrat, der die tecnischen Überwachungsmaßnahmen des BND kontrolliert. Dieses Gremium soll nach Medienberichten Alarm geschlagen haben, als es den Reformentwurf in die Finger bekam. Der Rat befürchtet politische Einflussnahme, wenn der Gesetzentwurf so in Kraft treten sollte. Das Kanzleramt hat deshalb einen Rückzieher gemacht und die für diesen Mittwoch geplante Verabschiedung durch das Bundeskabinett abgeblasen.
Zuvor hatte sich der DJV öffentlich beschwert. Der Grund: Verbände, darunter der DJV, hatten 24 Stunden Zeit, um mögliche Änderungswünsche an dem 88-seitigen Paragrafenwerk vorzubringen. Wer eine so kurze Frist festsetzt, will keine Verbändebeteiligung.
Wenn das Kanzleramt jetzt völlig neu über das Reformgesetz nachdenken muss, sollte es handwerkliche Fehler vermeiden. In der Sache gibt es dann bestimmt noch genug zu streiten.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner