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DJV-Freisinn

Rechtsschutz für freie Journalisten

26.02.2018

Nicht nur Rechtsberatung, sondern echten Rechtschutz brauchen Freie, wenn sie professionell unterwegs sind

"DJV-Freisinn" ist eine Serie von Beiträgen, in denen in kurzer Form Angebote für freie Journalisten vorgestellt werden. Es geht dabei um Serviceleistungen des DJV und von anderen.

"90 Prozent unserer Kosten für Rechtsschutz fließt in die Klageverfahren von Freien", berichtet der Vorsitzende eines großen DJV-Landesverbandes, "und das, obwohl ihr Anteil an der Mitgliedschaft des DJV bei 50 Prozent liegt." Welche rechtlichen Probleme haben Freie, und warum haben sie mehr Streitigkeiten als Angestellte?

Eines der großen Themen für Freie ist das Urheberrecht. Immer wieder passiert es, dass Texte, Fotos, Audios oder Videos von Freien unerlaubt genutzt werden. Manchmal ist es der Auftraggeber, der Beiträge noch mal ganz anders nutzt, ein anderes Mal aber auch vollkommen Unbekannte, die sich am geistigen Eigentum der Freien bedienen. Da landet der Text dann auch schon mal auf der Website einer Industrie- und Handelskammer oder das Foto des Fotojournalisten auf einer Würstchendose in Bulgarien. Häufiger ist es aber der eigene Auftraggeber, der von fairer Vergütung wenig hält, allerdings von umfangreicher Nutzung von Beiträgen sehr viel.

Für freie Journalisten ist die Mitgliedschaft im DJV, der Gewerkschaft und Berufsverband zugleich ist, von großer Bedeutung. Sie haben nicht nur Anspruch auf Rechtsberatung durch ausgebildete Volljuristen und Rechtsanwälte, sondern auch auf Rechtsschutz. Das bedeutet: bei Erfolgsaussicht werden für berufsbezogene Fälle, soweit es sich um Streitfälle des journalistischen Berufsfeld handelt, die Kosten von Klageverfahren übernommen. Und das ab der ersten Instanz. Freie müssen also nicht erst mal in Vorleistung gehen, etwa einen Vorschuss an den Anwalt zahlen. Solche Beträge können gerade beim Urheberrecht schnell in die Tausende gehen.

Ein klarer Vorteil für freie Journalisten. Kleinere Verbände stellen dagegen manchmal groß eine kostenlose Rechtsberatung als besonderen Vorteil dar, verschweigen dabei allerdings, dass sie einen echten Rechtsschutz im Sinne einer Übernahme von Verfahrenskosten gar nicht anbieten. Bei solchen Vereinigungen gehen Klageverfahren dann auf das volle finanzielle Risiko der Freien. Die Probleme für Freie beginnen hier schon mit der Vorfinanzierung von Verfahren, weil Rechtsanwälte in der Regel Vorschüsse verlangen müssen.Beim DJV gilt grundsätzlich: das Mitglied meldet sich beim Landesverband mit seinem Problemfall. Der Landesverband prüft das durch eigene Juristen und kooperierende Rechtsanwälte. Dann wird entschieden, ob und wie weiter verfahren wird. Mitglieder sollten also nicht einfach zum nächsten Anwalt um die Ecke laufen, sondern zuerst den DJV-Landesverband einschalten.

Nicht erfasst sind freilich Fälle aus dem Privatleben. So musste vor einigen Jahren ein Mitglied enttäuscht werden, das sich darüber beschwerte, dass die für 50 Euro gekaufte Uhr nach nur zwei Jahren Grünspan aufwies. Der DJV-Rechtsschutz meinte in diesem Fall, dass es sich um ein Privatproblem handelte, das nicht in die Zuständigkeit des Verbandes fällt. Wer für solche Fragen Rechtschutz möchte, muss sich daher an eine private Rechtsschutzversicherung wenden.

Der Rechtsschutz des DJV endet nicht beim Urheberrecht. Fragen der Künstlersozialversicherung, etwa die Begleitung und Vertretung in Widerspruchsverfahren, bei Krankenkassen und vor Sozialgerichten gehören zum Alltagsthema des DJV-Rechtsschutzes. Probleme haben Freie viele, und mancher DJV-Jurist kann nur sagen: "Es gibt kein Problem, das nicht auch DJV-Mitglieder haben."
Die Übernahme von Verfahrenskosten gibt es in den DJV-Landesverbänden allerdings nicht sofort. Damit soll vermieden werden, dass Eintritt nur und erst dann stattfinden, wenn die Hütte brennt. Meistens erfolgt der volle Rechtsschutz frühestens nach sechs Monaten Mitgliedschaft. Daher sollten freie Journalisten schon in den DJV dann eintreten, wenn es noch überhaupt keine Probleme gibt. Die gute Nachricht dabei: auch wenn es in den ersten Monaten noch keine Übernahme von Kosten gibt, ist eine kostenlose Beratung bereits direkt nach dem Eintritt möglich.

Immer wieder kommt es vor, dass Mitglieder von kleineren Organisationen, die keine spezialisierten Anwälte und Juristen beschäftigen, beim DJV anrufen und eine kostenlose Beratung erbitten. Die Beratung von Nichtmitgliedern ist dem DJV allerdings durch das Rechtsberatungsgesetz verboten und auch aus zeitlichen Gründen unmöglich. Wer Beratung will, sollte bereit sein, das Beratungsangebot des DJV mitzufinanzieren. Ein Gedanke, der früher "solidarische Finanzierung" hieß, aber für viele heutzutage altbacken klingt. Man sagt heute vielleicht lieber: "Crowdfunding".

Wer Mitglied im DJV wird, denkt immer nicht nur an die eigenen Probleme und Vorteile, sondern finanziert in einer "Crowd" zahlreiche Beratungsangebote mit, die ansonsten gar nicht möglich wären. Die Mitgliedschaft im DJV ist möglich über einen seiner Landesverbände, deren Adressen direkt auf der Internetseite des DJV (unten auf der Startseite oder über das Menü) zu finden sind.


Michael Hirschler, hir@djv.de

DJV-Freie Urteile Soziales

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