Corona
Privatsphäre wichtiger als Aufklärung?
Die Zahl der Corona-Infizierten in kleinen Ortsgemeinden in der Pfalz wird vom Landkreis als Geheimsache eingestuft - mit Rückendeckung der Justiz.
Im ländlichen Raum sagt die Zahl der Infizierten pro Landkreis oder Stadt nicht viel aus. Gerade innerhalb von Landkreisen kann es ein großes Gefälle geben. Die Pirmasenser Zeitung wollte deshalb die Infizierten pro Ortsgemeinde im Landkreis Südwestpfalz recherchieren. Fehlanzeige. Die Kreisverwaltung hielt die Zahlen zurück, weil sie Rückschlüsse auf die erkrankten Personen fürchtete. In einer Eilentscheidung hat das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße der Kommune den Rücken gestärkt (Az. 5 L 930/20.NW).
Ein überwiegendes privates Schutzinteresse sei höher zu gewichten als der Auskunftsanspruch der Zeitung, meinten die Richter. Es sei "nicht nur wahrscheinlich, dass infizierte Personen in den kleinteiligen Gemeinden insbesondere über den Austausch in sozialen Netzwerken bestimmbar seien, sondern dass von dieser Möglichkeit auch tatsächlich Gebrauch gemacht" werde. Heißt im Klartext: Wenn ein Bürger mit Corona in Twitter oder Facebook davon erzählt, womöglich sogar mit seinem Klarnamen, darf die örtliche Zeitung noch lange nicht schreiben, wie viele Infizierte in einer Ortschaft leben.
Das verstehe, wer will. Das Urteil war eine Eilentscheidung. Vielleicht liegt es daran.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner