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Medienkritik

Presserat kritisiert Fotos von Terroropfern in Brüssel

09.06.2016

Der Deutsche Presserats hat auf seinen Sitzungen am 7. und 8. Juni 2016 insgesamt vier Rügen ausgesprochen.

Kernthema in der Beschwerdeausschuss-Sitzung, an der auch der auch Vertreter des DJV teilgenommen haben, war die Berichterstattung über die Terroranschläge in Brüssel. Insgesamt lagen sechs Beschwerden gegen verschiedene Tageszeitungen und deren Online-Ausgaben. In allen Fällen kritisierte der Ausschuss Verstöße gegen den Schutz der Persönlichkeit nach Ziffer 8 des Pressekodex und sprach Missbilligungen aus. Ziffer acht besagt, dass das Informationsinteresse der Öffentlichkeit bei einer identifizierenden Berichterstattung die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen überwiegen muss. Bloße Sensationsinteressen rechtfertigen indessen keine identifizierende Berichterstattung. Soweit eine Anonymisierung geboten ist, muss diese auch wirksam sein.Zwar liegt unbenommen ein öffentliches Interesse an der Berichterstattung über das schreckliche Ereignis in Brüssel vor, wie der Ausschuss feststellte. Die gerügten Medien hatten jedoch eine oder mehrere Fotos gezeigt, auf denen schwer verletzte Menschen identifizierbar zu sehen waren, teilweise sogar in Nahaufnahme. Diese Aufnahmen verstoßen aus Sicht der Medienwächter gegen den Schutz der Persönlichkeit.

Presseethisch zulässig waren hingegen Fotos, die die dramatische Gesamtszenerie am Flughafen und an der Metro zeigten. Diese Bilder dokumentieren die schreckliche Realität dessen, was sich ereignet hat, überschreiten jedoch keine ethische Grenze.

Die vollständige Begündung und weitere Entscheidungen der letzten Sitzung des Beschwerdeausschusses sind auf den Webseiten des Deutschen Presserats nachlesbar.

Anna-Maria Wagner

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