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BILD über Sylt-Video

Pressekodex ignoriert?

28.05.2024
Ansprechpartner*in
Hendrik Zörner

Hat die Bild-Zeitung hat in ihrem Bericht über das Sylt-Video gegen den Pressekodex verstoßen? Und womöglich auch gegen das Strafrecht?

Das sogenannte Sylt-Video war ein Volltreffer. Während in Berlin 75 Jahre Grundgesetz gefeiert wurden, ging das Video feiernder Menschen viral, die in bester Partystimmung rassistische Parolen grölten. Widerlicher geht's kaum noch, von "Prosecco-Faschisten" war danach die Rede.
Ein Medienthema? Unbedingt. Kein Blatt, kein Online-Portal, kein Sender verzichtete auf Berichterstattung. Wenn Journalismus als Chronistenpflicht verstanden wird, musste über das Sylt-Video berichtet werden.
Das galt selbstverständlich auch für BILD. "Nazi-Skandal: Das sind die Sylt-Schnösel" lautete die Überschrift. Die "Hauptdarsteller" wurden im Text mit Vornamen und abgekürztem Nachnamen genannt. Völlig korrekt also. Doch die Gesichter der Feiernden waren nicht verpixelt. Jeder kann sie erkennen und identifizieren. Was sagt der Pressekodex dazu? "Bei einer identifizierenden Berichterstattung muss das Informationsinteresse der Öffentlichkeit die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegen; bloße Sensationsinteressen rechtfertigen keine identifizierende Berichterstattung. Soweit eine Anonymisierung geboten ist, muss sie wirksam sein." So steht es in Ziffer 8.
Doch damit nicht genug. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung ließ einen Medienanwalt auf die Berichterstattung der BILD gucken und kam zu dem Schluss: "Den Vorgang, persönliche Daten ohne Zustimmung der Betroffenen zu veröffentlichen, nennt man Doxing. Er ist seit 2021 strafbar. Unter dem Paragrafen 126a des Strafgesetz­buches wird die Verbreitung personenbezogener Daten, die dazu führt, dass die betroffene Person der Gefahr ausgesetzt ist, Opfer einer Straftat zu werden, mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet." Der Medienanwalt fügte hinzu: "Man kann über den Vorgang berichten, ohne die Personen im Bild vorzuführen und ohne Umstände aus deren Privatsphäre öffent­lich zu machen." Und weiter: "Für die Betroffenen hat das Verbreiten ihrer Bilder ruinöse Folgen."
Rassistisch grölende Partygänger am Ende als Opfer von Berichterstattung? Wenn das so kommt, hat BILD der Gesellschaft einen Bärendienst erwiesen.

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