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Gesundheitsportal der Regierung

Presse-Konkurrenz verboten

29.06.2023

Vor fast drei Jahren startete das Gesundheitsportal des Bundes. Jetzt ist Schluss damit, weil die Regierung damit gegen das Gebot der Staatsferne der Presse verstoßen hat.

Die 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn hat das Angebot „gesund.bund.de“ des Gesundheitsministeriums untersagt und damit einer Klage des Wort & Bild-Verlags stattgegeben (Az. 1 O 79/21). Der Verlag betreibt unter anderem das Portal apotheken-umschau.de und sah das Gesundheitsportal der Regierung als unzulässigen, weil presseähnlichen Wettbewerb. Auch die Verlegerverbände BDZV und VDZ (mittlerweile MVFP) liefen Sturm gegen das Portal. Von einem "presserechtlich fatalen Tabubruch" war die Rede und von einem "politisch verwerflichen Eingriff in den freien Pressemarkt".

Das September 2020 gestartete Portal enthalte keinerlei Hinweise zu akuten Gefahrensituationen, sondern allgemeine Informationen wie ein Gesundheitslexikon oder Tipps und Ratschläge für ein gesundes Leben, erklärt das Gericht. Um seinen staatlichen Aufgaben und Fürsorgepflichten gegenüber den Bürgern gerecht zu werden, bedürfe es eines solchen Portals des Bundes nicht.

Gut, dass das Landgericht Bonn das geradegerückt hat und der Bundesregierung hier auf die Finger haut, auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Das Gebot der Staatsferne der Presse besteht aus guten Gründen. Außerdem haben es Medien sowieso schon schwer genug. Da braucht es keine steuerfinanzierte Konkurrenz, bei der die redaktionelle Unabhängigkeit zumindest fragwürdig ist. Die Regierung wäre gut beraten, das Urteil nicht anzufechten und einen solchen Angriff auf den kritischen und unabhängigen Journalismus in Zukunft zu unterlassen.

Ein Kommentar von Paul Eschenhagen

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