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Soziales

Pflegezeit bei arbeitnehmerähnlichen Freien - die neuen Regelungen

05.03.2015

Pflegezeit, kurzfristig, bis zu 6 Monate oder auch 24 Monate

Arbeitnehmerähnliche Personen haben seit dem 1. Januar 2015 einen gesetzlichen Anspruch auf Familienpflegezeit, der den bereits bestehenden Anspruch auf Pflegezeit ergänzt.

Der DJV informiert über die Ansprüche der arbeitnehmerähnlichen Freien in einem "Tipps für Freie". Darin macht der DJV auch auf die Notwendigkeit von neuen tarifvertraglichen Regelungen an den Rundfunkanstalten notwendig.

Das Info kann hier heruntergeladen werden:

Info im Format PDF

Info im Format EPUB (für eBook-Reader und komfortable Smartphone/Tablet-Lektüre)


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