Soziales
Pflegezeit bei arbeitnehmerähnlichen Freien - die neuen Regelungen
05.03.2015
Pflegezeit, kurzfristig, bis zu 6 Monate oder auch 24 Monate
Arbeitnehmerähnliche Personen haben seit dem 1. Januar 2015 einen gesetzlichen Anspruch auf Familienpflegezeit, der den bereits bestehenden Anspruch auf Pflegezeit ergänzt.
Der DJV informiert über die Ansprüche der arbeitnehmerähnlichen Freien in einem "Tipps für Freie". Darin macht der DJV auch auf die Notwendigkeit von neuen tarifvertraglichen Regelungen an den Rundfunkanstalten notwendig.
Das Info kann hier heruntergeladen werden:
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