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Künstlersozialversicherung

Ominöse Zahlenspielereien eingestellt - Arbeitgeberlobby BDA aber weiter gegen KSK

10.09.2013

Das Statistische Bundesamt sollte nach dem Willen der Arbeitgeber ausrechnen, dass die Versicherten die Künstlersozialabgabe selbst erheben.


Die mächtige Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) hatte den Stein des Anstoßes gegeben. Unter dem Titel "Optimierung des Meldeverfahrens" (OMS) sollte die Bundesregierung prüfen lassen, ob es nicht besser wäre, die Versicherten die Künstlersozialabgabe erheben zu lassen, die bislang von den Unternehmen direkt an die Künstlersozialkasse zu zahlen ist.

Der BDA ging es dabei von Anfang an gar nicht um eine "Optimierung" der Künstlersozialversicherung, sondern um deren Abschaffung. So hatte der zuständige BDA-Referent, ein Mitarbeiter namens Koller, im Antrag gleich einen "weiterführenden Hinweis" verfasst, mit dem er die "versicherungsmäßige Gleichbehandlung der Künstler und Publizisten mit anderen Selbständigen" anmahnte, was nichts anderes meinte als: Weil andere Selbständige keine Zuschüsse zur Sozialversicherung bekommen, sollte die Künstlersozialkasse abgeschafft werden.

Die Künstlersozialabgabe durch Versicherte erheben zu lassen - das hätte natürlich dazu geführt, dass nur noch Nichtmitglieder der KSK beschäftigt würden. Alternativ, wenn Versicherte unverzichtbar wären, würde die Abgabe auf die Versicherten abgewälzt, - auch das wäre klar.

Obwohl die Intention und zugleich Absurdität des Antrags jedem halbwegs Sachkundigen klar sein musste, wurde unter Beteiligung von Vertretern der Sozialversicherung und des Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein umfangreiches Prüfprogramm eingeleitet. Auch das Statistische Bundesamt schien solche Zahlenspielereien für normal zu halten und war schon dabei, in umfangreiche Kalkulationen über Zeitaufwände einzusteigen.

Im zuständigen Arbeitskreis der OMS kam man dann zwar relativ schnell zur Erkenntnis, dass eine Begrenzung nur auf KSK-Mitglieder verfassungswidrig sein könnte, weil ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1987 die Erhebung der Künstlersozialabgabe von Nichtversicherten für verfassungsgemäß erklärt hatte - eben zur Vermeidung von Nachteilen für Versicherte. Nunmehr allerdings wurde der Antrag der BDA eben mal umgedeutet. Er sei so zu verstehen, dass die Künstlersozialabgabe von jeder Person zu erheben sei, die eine publizistische oder künstlerische Leistung erbringe. Jede Person, also rund eine Million, vielleicht sogar zwei Millionen Bürger sollen für die Abführung der Künstlersozialabgabe verantwortlich werden? Eine unvorstellbare Bürokratie - wirklich eine "Glanzleistung" der Arbeitgeberlobby BDA, die sich doch ansonsten für Bürokratie-Abbau stark macht.

Der DJV hatte, kurz nachdem er auf einer Sitzung der Arbeitsgruppe mit diesen Überlegungen konfrontiert wurde, Protest eingelegt und eine umfangreiche Stellungnahme zum Projekt veröffentlicht. Ein Protest von Versichertenvertretern gegenüber der Bundesregierung folgte. Auch der Beirat der Künstlersozialkasse äußerte sein Unverständnis darüber, dass praktisch im Geheimen schwerwiegende Änderungen der sozialen Absicherung der Künstler und Publizisten diskutiert wurden.

Auf einer hastig einberufenen Sitzung am 27. August 2013 zog das Ministerium dann die Reißleine für das OMS-Projekt Künstlersozialkasse. "Wegen des enormen Zeitaufwands für die Prüfung des Vorschlags" werde dieser nicht weitverfolgt werden können, werde im Abschlussbericht zu lesen sein, hieß es da. Warum das absurde Projekt überhaupt in die Prüfung kam, konnten die Ministeriumsvertreter aber nicht wirklich erklären. Es gebe halt "keine Denkverbote", hieß das lahme Argument.

Offiziell zurückziehen wollte die BDA ihre Bürokratiebeschaffungsmaßnahmen trotz der detaillierten Kritik an Praktikabilität und Durchführbarkeit aber nicht. Vielmehr will sie diesen Vorschlag nun direkt mit dem Ministerium diskutieren. Die Versichertenvertreter haben eine Beteiligung an solchen Gesprächen bereits eingefordert - und im Übrigen auch die Vertreter der Verwerter im Kulturbereich.

Entwarnung gibt es insofern nur bei OMS. Was die BDA angeht, werden der DJV und andere Verbände demnächst Gespräche mit den Verantwortlichen dieses Verbands führen müssen, damit solche Querschläger ein Ende haben.


MH


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