Gründungszuschuss
"Nur wer nicht vermittlungsfähig ist, erhält den Gründungszuschuss"
Entgegen allen Ankündigungen beweist sich, dass Arbeitsministerin von der Leyen die Förderung von Existenzgründern faktisch abgeschafft hat
Raus aus der Arbeitslosigkeit mit dem Gründungszuschuss der Arbeitsagentur? Das galt früher. Der Gründungszuschuss scheint faktisch abgeschafft, seitdem eine Reform am 28. Dezember 2011 in Kraft getreten ist. Dabei hatte Arbeitsministerin von der Leyen im Bundestag noch von "pragmatischen Entscheidungen in den lokalen Arbeitsagenturen" gesprochen.
Konkreter Fall in dieser Woche: Eine Journalistin wollte jetzt aus der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit starten. "Nicht mit uns", erklärte ihr die zuständige Beraterin der Arbeitsagentur. "Bei uns erhält den Gründungszuschuss nur, wer unvermittelbar ist!"
Will heißen: Geld für Existenzgründungen erhalten nur Leute, denen niemand (irgend)einen Arbeitsplatz vermitteln kann. Also Leute, die keine ausreichenden Qualifikationen und Kenntnisse haben.
Unvermittelbarkeit als wesentliche Voraussetzung für eine Existenzgründung? Wie sollen denn offensichtlich für den Arbeitsmarkt ungeeignete Personen in dem noch viel härteren Haifischbecken der Selbständigkeit überleben können? Umgekehrt wäre es richtig: Wer unvermittelbar ist, gehört in Schulungsmaßnahmen, aber nicht in die Selbständigkeit. Solche Personen in die Selbständigkeit abzuschieben, ist unverantwortlich und eine Verschwendung von Fördermitteln, die engagierte Gründer dringend benötigen.
Was macht die Arbeitsministerin? Schweigt und bleibt offensichtlich dabei, dass ihr Haus alles richtig macht. Dabei wäre eine Korrektur der Verwaltungspraxis dringend erforderlich.
Michael Hirschler, hir@misaificadjv.de