Künast-Urteil
Nur Mut, liebes Kammergericht Berlin
Das Berliner Landgericht hat Beleidigungen wie "Drecks Fotze" und "Stück Scheiße" gegen die Grünen-Politikerin Künast nun doch für unzulässig erklärt. Aber das reicht noch nicht.
"Vor Gericht und auf hoher See…", sagt der Volksmund. Tatsächlich sollte dieser Ausspruch für einen Rechtsstaat nicht gelten. Was Unrecht ist, muss als solches bestraft werden. Dass auch Politiker sich nicht im Netz mit den unflätigsten Beleidigungen bewerfen lassen müssen, ohne sich wehren zu können, sollte eigentlich klar sein. Politiker, Journalisten und auch andere öffentlich exponierte Menschen haben qua Grundgesetz ein Recht auf Wahrung ihrer Würde, wie alle anderen Menschen auch.Gut also, dass das Berliner Landgericht nun immerhin sechs von 22 Beleidigungen gegen Künast nachträglich als doch nicht hinnehmbar eingestuft hat. Unverständlich dagegen bleibt, warum Ausdrücke wie "perverse Drecksau" und "der wurde in den Kopf geschissen war genug Platz" nach Ansicht der Richter keine Beleidigungen sind. Wo verläuft da bitte die Trennlinie? Gut, dass sich als nächstes das Kammergericht Berlin mit dem Fall beschäftigt. Mit etwas Mut wird dann das ganze Fehlurteil revidiert.Ein Kommentar von Sebastian Huld.