Corona-Krise
NRW-Soforthilfe - erste Informationen online
26.03.2020
Während an den genauen Formularen noch bis zum Freitag gearbeitet wird, sind die ersten Informationen über die NRW-Finanzhilfen für Corona-Betroffene jetzt online zu finden. Danach ist von einer Hilfsbedürftigkeit nur dann auszugehen, wenn " erhebliche Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona vorliegen". Das soll dann gelten:
- "wenn sich für den Monat, in dem der Antrag gestellt wird, ein Umsatz- bzw. Honorarrückgang von mindestens 50 Prozent verglichen mit dem durchschnittlichen monatlichen Umsatz (bezogen auf den aktuellen und die zwei vorangegangenen Monate) im Vorjahr ergibt. Rechenbeispiel: Durchschnittlicher Umsatz Januar bis März 2019: 10.000 Euro, aktueller Umsatz März 2020: 5.000 Euro
- oder der Betrieb auf behördliche Anordnung wegen der Corona-Krise geschlossen wurde
- oder die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten des des Unternehmens (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen (= Finanzierungsengpass)"
Auch dürfen die Antragsteller zum Stichtag 31. Dezember 2019 nicht schon in finanziellen Schwierigkeiten gewesen sein.
Mehr zu Antragsvoraussetzungen, Höhe der Hilfe und Berechnung der Arbeitsplatzzahl unter
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 MH
Corona DJV-Freie
Freie Journalisten Corona Newsmeldung