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Newsletter für freie Journalisten vom 28.11.2013 für mobile Geräte

29.11.2013

Hier können Sie den Newsletter augenfreundlich im Smartphone-Layout lesen.


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Themen: Webinar iPad-Magazin selbst machen | Koalitionsvertrag & Freie | Verfassungsgericht pro Urheberrecht | ddp images Verträge | Auskunftsrecht | Arbeitsunfallschutz bei Freien | Elterngeld
    
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1. Webinar Markt & Technik am 9.12.: Wie Journalisten ohne Verlage eMagazine selbst produzieren

eBooks bzw. Tablet Publishing / iPad-Magazine

Alles redet gerade über neue Geschäftsmodelle für Freie - und dies ist definitiv eins. Freie Journalisten können eMagazine selbst produzieren, ohne Umweg über einen Verlag - und damit Geld verdienen. Das jedenfalls ist die Erfahrung von Hans-Werner Rodrian, freier Reisejournalist und Partner des Journalistenbüros SRT.

Zielgruppe sind alle, die bisher angestellt oder im Verlagsauftrag Bücher, Magazine, Zeitungen etc.mit Programmen wie Indesign oder QuarkXpress gemacht haben.

Sie können das alles jetzt verhältnismäßig unaufwändig in eigener Regie machen. Möglich machen das die Vermarktungsplattformen wie Apple App Store, Amazon Store und Google Play.

Das marktführende Softwareprogramm, das die Verbindung zwischen Indesign und diesen Tablet Stores schafft, heißt Adobe Digital Publishing System. Der Referent hat mit diesem und einem anderen Programm bereits mehrere eMagazine bei Apple und Google platziert und kann damit praxisnah aus eigener Erfahrung berichten.

In dem zweistündigen Webinar am 9. Dezember 2013 stellt Rodrian anschaulich dar, wie der Arbeitsablauf von der Idee bis zum fertigen eBook/iPad-Magazin aussieht und demonstriert die notwendigen Schritte direkt am Bildschirm.

Das Webinar ist kostenpflichtig. DJV-Mitglieder: 19 Euro, Nichtmitglieder: 89 Euro

...mehr lesen: http://bit.ly/17Ydkdb

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2. Koalitionsvertrag: Was ist für die freien Journalisten drin?

Nicht nur Weihnachtsgeschenke, sondern auch mehr Überwachung bietet die Vereinbarung der neuen Regierungsparteien.

Für die freien Journalisten ist einiges beim Koalitionsvertrag drin. Was genau kommt, steht natürlich noch nicht fest, denn in Deutschland gibt es auch noch ein Parlament mit Ausschüssen und Anhörungen, die vieles im Detail anders regeln, als es sich in Verträgen anhören mag.

Auf djv.de/freie finden sich in aller Kürze die wichtigsten Regelungen für die wirtschaftliche Ausstattung, die soziale Sicherung, die Frage der Urheberrechte und des Marktzugangs sowie von Auskunftsrechten und Datensicherheit sowie Steuern.

...mehr lesen: http://mobil.djv.de/news/alle-newsmeldungen/meldungen-detail/article/3612.html

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3. Bundesverfassungsgericht: Pflicht zum angemessenen Honorar im Urheberrecht ist verfassungsgemäß

Eine Ohrfeige für die Medienwirtschaft und neuer Schwung für Vergütungsregeln.

Der im Urheberrechtsgesetz festgeschriebene Anspruch von Urhebern auf angemessenes Honorar ist verfassungsgemäß, hat jetzt das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss entschieden. Im konkreten Fall war ein Verlag zu Nachzahlungen an den Übersetzer eines belletristischen Werks verurteilt worden. Grundlage für das Urteil war der Anspruch auf angemessenes Honorar aus § 32 Urhebervertragsgesetz. Er macht es Urhebern möglich, trotz eines anderslautenden Vertrags auf Zahlung weiterer Vergütungen zu klagen, wenn das Ausgangshonorar als unangemessen anzusehen ist.

...mehr lesen: http://mobil.djv.de/news/alle-newsmeldungen/meldungen-detail/article/3613.html      
    
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4. Warnung vor neuen Verträgen von ddp images

Der DJV warnt Bildjournalistinnen und -journalisten vor Verträgen, mit denen ddp images sich Rechte für die Verwendung von Bildern aus dem ehemaligen dapd-Bildarchiv einräumen lassen will. Nach wie vor seien zahlreiche Fragen ungeklärt, die Regelung zur Vergütung von Bildverwendungen sei unangemessen, kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken: „Die gebotene 20-Prozent-Beteiligung ist für Bildjournalisten nicht hinnehmbar." Er forderte ddp images auf, „endlich in ernsthafte Verhandlungen mit dem DJV einzutreten".

...mehr lesen: http://mobil.djv.de/news/alle-newsmeldungen/meldungen-detail/article/3609.html

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5. Bildjournalist Daniel Morel erhält 1,2 Millionen Dollar Schadensersatz von AFP und Getty

Der haitianische, in den USA lebende Fotojournalist Daniel Morel erhält 1,2 Millionen Dollar Schadensersatz von den Agenturen Agence France Presse (AFP) und Getty Images. Das hat jetzt die Jury eines New Yorker Gerichts entschieden.

Die Agenturen hatten acht Bilder des Fotografen vom Erdbeben in Haiti, die er zunächst über Twitter verbreitet hatte, ohne Rücksprache mit Morel in ihren Vertrieb aufgenommen. Zunächst wurden die Bilder unter dem Namen eines anderen Fotografen, anschließend auch unter dem richtigem Namen im Kundenkreis angeboten. Ein zeitnaher Rückruf des Bildangebot erfolgte trotz Kenntnis der ungeklärten Rechtslage nicht. Das Bild wurde daher in zahlreichen Medien verwendet.

...mehr lesen: http://mobil.djv.de/news/alle-newsmeldungen/meldungen-detail/article/3607.html   

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6. Die Erforschung von UFOs ist Kernaufgabe deutscher Bundestagsabgeordneter und daher geheim, urteilt das Oberverwaltungsgericht BerlinEine vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags erstellte Ausarbeitung, die sich mit der Suche nach außerirdischem Leben und der Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen befasst, darf von Bürgern nicht eingesehen werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin am 13. November entschieden.

Ein Journalist hatte sich auf das - für alle Bürger, inklusive Journalisten - geltende Informationsfreiheitsgesetz berufen und die Einsicht gefordert. Das Oberverwaltungsgericht meinte, dass die Arbeit des Wissenschaftlichen Dienstes "der Mandatsausübung der Abgeordneten" zuzurechnen und daher "als Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten" vom Informationszugang ausgeschlossen sei. Auf parlamentarische Angelegenheiten finde das Informationsfreiheitsgesetz aber keine Anwendung. Darüber hinaus verbiete das Urheberrecht eine Einsichtnahme.

...mehr: http://mobil.djv.de/news/alle-newsmeldungen/meldungen-detail/article/3608.html   
    
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7. Auskunftsrechte: BND-Akten 30 Jahre unter Verschluss

"BND-Akte Barschel" bleibt nach dem Richterspruch des Bundesverwaltungsgericht unter Verschluss. Der Grund: Das Bundesarchivgesetz sehe eine Frist von 30 Jahren vor, in der Unterlagen nicht öffentlich zugänglich seien.

...mehr lesen: http://mobil.djv.de/news/alle-newsmeldungen/meldungen-detail/article/3611.html

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8. journalist.de: Berufsunfähigkeit bei freien Journalisten

Wie sich freie Journalisten gegen Arbeits- und Privatunfälle absichern sollten, ist in einem "Tipp für Freie" auf journalist.de

nachlesbar.

...mehr lesen: http://bit.ly/17YdXDz   

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9. journalist.de: Elterngeld bei Freien

Auch freie Journalisten haben Anspruch auf Elterngeld. Aber wer sein eigener Chef ist, der will oder kann oft nicht für zwölf Monate seinen Job auf Eis legen. Welche Möglichkeiten gibt es, trotz Erziehungszeit noch zu arbeiten? Wie viel Honorar kann man behalten?

Der journalist beantwortet die zehn wichtigsten Fragen rund ums Elterngeld.

...mehr lesen: http://bit.ly/1brY7nu        

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10. "Dekoriere Deine Website & Mail" - mit den FAIRhaltens-Logos!

Immer mehr Freie, aber bald vielleicht auch einige angestellte Journalisten arbeiten mit den Logos der Aktion FAIRhaltenskodex auf ihren Websites oder Mails. Von Bannern der Aktion aus kann auf djv.de/fair verlinkt werden, wo der Volltext steht, genau wie der Volltext auf die eigene Website gelegt werden kann, als freundlicher Hinweis für Auftraggeber und zugleich im Sinne einer Selbstverpflichtung. Denn der FAIRhaltenskodex ist keine Einbahnstraße, in der nur Pflichten der Redaktionen stehen. Dort finden sich auch korrespondierende Selbstverpflichtungen der Freien.

Vielleicht ist auch auf der Website Ihres Journalistenbüros, Ihrer Redaktion oder Ihres Betriebsrats (ggf. im Intranet...) Platz für ein wenig FAIRhalten?

...mehr lesen und Links: http://mobil.djv.de/news/alle-newsmeldungen/meldungen-detail/article/3621.html


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11. "Newsletter Freie anmelden? Parallelen Newsletter abmelden?" Etc.

Der Newsletter Freie ist ein Spezial-Newsletter des DJV. Er erscheint unregelmäßig und anlassbezogen. Der allgemeine und wöchentliche DJV-Newsletter kann abonniert werden auf der Startseite des DJV (oben links).

Sie erhalten den Newsletter Freie noch gar nicht oder bisher nur weitergeleitet erhalten?
Dann können Sie sich unter djv.de auch für den direkten Bezug anmelden: unter http://www.djv.de/newsletter/newsletter-anmeldung-freie.html

Sie wundern sich, dass Sie den Newsletter Freie neuerdings über den Absender djv.de statt djv-online.de und im neuen Layout bekommen?
Der Newsletter Freie läuft seit dem 25.11.2013 über ein neues Mailingsystem, aber nach wie vor ist es der gleiche Absender, das DJV-Referat Freie Journalisten! Wenn Sie den Newsletter wieder - wie bisher - nur im "Text-Layout" erhalten möchten, bitten wir um Mitteilung an hob@djv.de mit dem Hinweis "Newsletter als Text."

Sie erhalten den Newsletter Freie noch parallel über Xing?
Dann können Sie in Xing in Ihren Einstellungen den Bezug des Xing-Newsletters abbestellen.

Sie möchten den Newsletter Freie nicht mehr beziehen?Dann melden Sie sich bitte auf der Spezialseite auf djv.de ab - http://www.djv.de/newsletter/newsletter-abmeldung-freie.html


...mehr lesen: http://bit.ly/1cGq9bw


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12: Impressum/Redaktion:

Redaktion
(Verantwortlich im Sinne des TMG:)
Michael Hirschler
Deutscher Journalisten-Verband e.V.
Geschäftsstelle Bonn
Bennauerstraße 60
53115 Bonn

Tel. 0228 / 2017218
Fax: 0228 / 2017233
hir@djv.de
 http://www.djv.de

Angaben laut Telemediengesetz:

Verantwortlich im Sinne des Telemediendienstes (TMG):
Kajo Döhring

Angaben gemäß TMG zum Sitz des Vereins, Registernummer

Deutscher Journalisten-Verband e. V.
Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten DJV Geschäftsstelle Berlin Pressehaus 2107 Schiffbauerdamm 40
10117 Berlin
Tel.: 49 (0)30/72 62 79 20
Fax: 49 (0)30/726 27 92 13

Amtsgericht Charlottenburg, Berlin
Vereinsregister-Nr. VR 23306
djv@djv.de

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