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Corona-Pandemie

Neue Regeln für den Arbeitsschutz im Büro und unterwegs veröffentlicht

27.08.2020

Abstand halten, lüften, Ventilator aus und öfter ins Home Office: Eine neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wurde jetzt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht. Darauf macht jetzt die Verwaltungsberufsgenossenschaft aufmerksam. Angestellte und Freie im Journalismus sollten die Regeln kennen und auf ihre Einhaltung bestehen. Nach ständiger Rechtsprechung können unzureichende Arbeitsschutzmaßnahmen ein "Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitskraft" begründen, was in die deutsche Sprache übersetzt bedeutet, dass ein Erscheinen am Arbeitsplatz und die Arbeitsleistung ausgesetzt werden können, bis es sichere Arbeitsbedingungen gibt, währenddessen muss das Arbeitsentgelt weiter gezahlt werden.

MH

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