Urheberrecht
Nennung der Urheberinnen und Urheber jetzt in Google-Suche möglich
Wer Bilder produziert, dessen Urheberrechte werden im Internet jetzt ein Stück weiter besser geschützt oder zumindest klarer gekennzeichnet. Die Suchmaschine Google will digitale Informationen zum Urheberrecht, die in den Bilddateien untergebracht sind, in Zukunft in den Suchergebnissen anzeigen. Alternativ können solche Hinweise auch auf den Internetseiten, auf denen die Bilder erscheinen, untergebracht werden.
Für die Kennzeichnung der Bilder wird der "IPTC-Standard" genutzt, der in der Fotobranche als Branchenverschlagwortung von Bilddateien gilt. Für die Seiten soll mit der Sytematik von schema.org gearbeitet werden, darüber informierte die Firma. Ausführlichere Informationen hierzu finden sich direkt bei Google.
Die Entscheidung für die bessere Kennzeichnung ist ein Erfolg für die deutschen Interessenvertretungen der fotografisch tätigen Personen. Diese hatten im Herbst 2017 nach mehreren Protestschreiben und parallel laufenden Gerichtsverfahren ein längeres Gespräch mit der Chefin der Google Bildsuche geführt und dabei auch für die Verwendung des Branchenstandards IPTC sowie der Kennzeichnung von schema.org geworben. Auch ein Vertreter des DJV hatte an diesen Verhandlungen teilgenommen.
Michael Hirschler, hir@djv.de