Urheberrecht
Nach dem "Handelsblatt"-Urteil: Jetzt mit Schmackes gegen GENIOS?
Mitglieder und DJV-Gremien über Ansprüche gegen die Datenbank GENIOS
Die Nutzung von Zeitungsartikel in Onlinedatenbanken gegen Entgelt geht nicht ohne angemessene Vergütung der Urheber, so ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem November 2013. In solchen Fällen, in denen die Rechte für die Online-Nutzung nicht eingeräumt waren, sind also Nachzahlungen fällig. Im Fall des "Handelsblatt" 110 Euro pro Beitrag, gerichtlich anerkannte Grundlage dafür ist die DJV-Übersicht "Vertragsbedingungen und Honorare".
Doch was gilt jetzt für Datenbanken wie GENIOS, in denen Abertausende von Beiträgen freier Journalisten vermarktet werden, oft genug ohne Zustimmung der freien Journalisten? Werden massenhafte Klagen gegen den Beitragsvermarkter kommen?
Die Nachricht über den Erfolg gegen das "Handelsblatt" ist erst wenige Stunden alt, da fragen bereits die ersten Mitglieder an, beginnen DJV-Gremien, intern über die Erfolgschancen eines Verfahrens gegen GENIOS zu diskutieren.
Die Einschätzung: Verfahren gegen GENIOS erscheinen nach wie vor wenig Erfolg versprechend. Grund: Schon in einer früheren Gerichtsentscheidung hieß es, eine Prüfung der Nutzungsrechte sei einer Textdatenbank, die von Hunderten von Zeitungen beliefert wird, nicht zumutbar. Das erforderliche Massengeschäft bringe den Datenbankbetreiber in eine Forumshaftung. Er haftet daher erst, wenn er positiv davon weiß, dass die Rechte an Beiträgen nicht bei der einliefernden Zeitung liegen.
Folge: Freie Journalisten müssen sich also an ihre Zeitung wenden und dort die Vergütung für die Nutzung ihrer Beiträge bei GENIOS geltend machen. Seit dem Jahr 2010 gibt es dafür sogar eine explizite Regelung in den Vergütungsregeln an Tageszeitungen, die den Journalisten 55 Prozent der Erlöse zusprechen. Ob und inwieweit für die Zeit vor 2010 die Grundsätze der Entscheidung des OLG Düsseldorf mit 110 Euro pro Beitrag anwendbar sind, kann dabei noch nicht eindeutig gesagt werden. Denn im Fall des "Handelsblatt"-Urteils ging es um ein verlagseigenes Zahlarchiv, nicht eine externe Firma. Dennoch gibt es allen Grund, dass freie Journalisten das Thema "Vergütung für GENIOS" gegenüber ihrem Verlag geltend machen.
Michael Hirschler, hir@djv.de (@freie)