AfD-Ermittlungen
Mit dem Rechtsstaat gegen Rechts
Foto: Max Kohr
Untersuchungen der Staatsanwaltschaft wegen eines pressefeindlichen AfD-Posts bestätigen die Einschätzung des DJV: Führende Parteimitglieder fühlen sich dem Grundgesetz nicht verpflichtet.
Wer als Politiker Journalisten und Verlage bedroht, muss Konsequenzen spüren. Für die AfD-Fraktion im Hochtaunuskreis ist das jetzt der Fall. Auch die Justiz erkennt in dem Post vom Ende August 2018 einen möglichen Fall von Bedrohung, auch wenn er vage ist und sich gegen niemand Spezifischen richtet. Protestwählern und den Gemäßigten in der AfD möge der Vorgang eine Mahnung sein: Es gibt einflussreiche Kräfte in der Partei, die es auf die Umwälzung der demokratischen Verhältnisse abgesehen haben.Gebetsmühlenartige Distanzierungen nach jeder Provokation und Grenzüberschreitung können genauso wenig beruhigen wie die Beteuerung, die Partei stehe zum Grundgesetz. Auch Ungarn hat sich unter der rechtspopulistischen Orban-Regierung bis heute weder von seiner Verfassung noch von seinen presserechtlichen Verpflichtungen verabschiedet, die aus der EU-Mitgliedschaft und internationalen Konventionen folgen. Die Pressefreiheit kann auf dem Papier fortbestehen noch lange nach ihrer faktischen Abschaffung. Es sei denn, sie wird von einer unabhängigen und starken Justiz verteidigt.Ein Kommentar von Sebastian Huld.