Bild TV
Miserable Verlierer
Bild TV ist mit seinem Versuch gescheitert, ein negatives Urteil gegen die Übernahme eines Interviews von ARD und ZDF aus der Welt zu schaffen. Statt das zu akzeptieren, keilt Springer zurück.
Am Abend der Bundestagswahl lief auf den Öffentlich-Rechtlichen ein Fernsehinterview mit CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak. Aber nicht nur dort: Der Springer-Ableger Bild TV übernahm das Interview und strahlte es in seinem Programm aus. Dumm nur: Weder die ARD noch das ZDF sind vorher gefragt worden. Deshalb zogen sie gegen Springer vor Gericht und gewannen. Der Konzern wollte sich damit nicht abfinden und legte Berufung beim Kammergericht Berlin ein.
Die Berufungsinstanz machte nun etwas, was Gerichte selten tun: Es bestätigte nicht nur das Urteil der Vorinstanz, sondern verschärfte es sogar noch. Bild TV habe nicht nur das Urheberrecht verletzt, die Übernahme des Interviews sei auch unzulässig gewesen. Eine schallende Ohrfeige für die Rechtsexperten des Springer-Konzerns.
Der Medienriese gibt sich alles andere als zerknirscht. Das Urteil sei nicht nachvollziehbar, hieß es. Weitere Rechtsmittel würden geprüft. Doch damit nicht genug. Ein Sprecher von Bild keilte gegen die Öffentlich-Rechtlichen: "Mit dieser Entscheidung leistet das Gericht gerade angesichts der aktuellen Debatte über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine unangemessene Schützenhilfe für einen dominierenden exklusiven Erstzugriff der beitragsfinanzierten Sender auf Politik und Politiker, insbesondere an Wahlabenden."
Was hat die aktuelle Debatte mit dem Diebstahl eines Interviews zu tun? Besonders logisch ist das nicht. Muss es für Springer aber bekanntlich auch nicht sein.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner