Urteil
Meine Interviewfrage gehört mir - Urheberrecht von Journalisten
Wenn ein Interviewpartner die Fragen des Journalisten ungefragt ins Netz stellt, verletzt er damit das Urheberrecht des Fragesteller. Das gilt selbst dann, wenn die dazu passenden Antworten ebenfalls dazu stellt.
Das hat das Landgericht Hamburg im Wege der einstweiligen Verfügung entschieden (Beschluss vom 08.11.2012, Aktenzeichen 308 O 388/12). Das Gericht meinte, zwar seien Interviewfragen nicht in jedem Fall urheberrechtlich geschützt.
Im vorliegenden Fall wies die Fragestellung jedoch "vielfache Möglichkeiten der Formulierung auf und sind aufgrund ihrer prägnanten sprachlichen Gestaltung, ihres inhaltlichen Aufbaus und ihrer individuellen Zusammenstellung urheberrechtlich geschützt", stellte das Gericht fest.
Im konkreten Fall ging es um Fragen des Nachrichtenmagazins Sterns gegenüber der FDP. Diese hatte 21 Fragen des Magazins zusammen mit den Antworten auf die Homepage gestellt.
Michael Hirschler, hir@djv.de
Erläuterung des Hintergrunds im Stern-Blog
Volltext des Urteils bei Dr. Damm & Partner
Kommentar auch im Medienrechtblog