Arbeitsrecht
Mehr Rechte für Freie durch Europa-Direktive - jetzt die Europa-Abgeordneten ansprechen!
Durch eine neue Europäische Richtlinie sollen auch Beschäftigungsformen wie die freie Mitarbeit oder Arbeit über digitale Vermittlungsplattformen besser geschützt werden. Die "Richtline über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union" wird in Kürze im Europäischen Parlament abgestimmt. Im Falle einer positiven Entscheidung ist die Richtlinie freilich noch nicht wirksam, vielmehr beginnt dann der so genannte "Trilog"-Prozess: Gesetzgebung in der EU erfolgt nicht einfach durch das Parlament, sondern ist Aufgabe des "institutionellen Dreiecks". Das sind die beiden "europäischen" Organe Kommission und Parlament sowie der Ministerrat, in dem die regierenden Minister der Mitgliedstaaten das Sagen haben. Das heißt, wenn das Parlament den ursprünglich von der Europäischen Kommission eingebrachten Vorschlag abgestimmt hat, beginnen die Verhandlungen mit dem Ministerrat. Die Richtlinie ist also lange noch nicht "fertig".
Worum geht es? Durch die Richtlinie werden Auftraggeber von Freien und Plattform-Arbeitern verpflichtet, sie vor Auftragserledigung über alle Vertragsbedingungen zu informieren (damit sie nicht, wie in manchen Medien üblich, erst nach der Veröffentlichung umfangreiche Verträge oder Geschäftsbedingungen zu erhalten). Arbeitgeber müssen Freien im Schichtdienst rechtzeitig klare Arbeitszeiten zuordnen, damit diese auch noch woanders arbeiten können; die Ablehnung weiterer Schichten darf nicht zu Maßnahmen gegen die führen, die solche Angebote ablehnen.
Auftraggeber dürfen Freien zudem nicht die Aufnahme weiterer Beschäftigungen verbieten, außer im Fall gravierender Gründe. Zudem wird das Prinzip der Gleichbehandlung der Freien mit vergleichbaren Arbeitnehmern festgeschrieben. Tarifvertragliche Regelungen werden explizit erlaubt. Freie erhalten das Recht, dem Arbeit-/Auftraggeber den Wunsch nach einem anderen, besseren Vertrag mitzuteilen; eine Kündigung oder sonstige Maßregelung für solche Forderungen ist verboten. Den Arbeit-/Auftraggebern wird zudem verboten, für arbeitsplatzbezogene Fortbildungen Kosten von den Freien zu erheben.
Die Richtlinie soll sowohl für Freie als auch Arbeitnehmer/innen gelten, die auf Abruf beziehungsweise ohne garantiertes Arbeitszeitvolumen nach Anforderung des Arbeitgeber eingesetzt werden.
Mehr zur Bewertung der Richtlinie findet sich beim Europäischen Gewerkschaftbund (Dokument in englischer Sprache, PDF). Der DJV ist Mitglied der Europäischen Journalisten-Förderation, die ihrerseits Mitglied des Europäischen Gewerkschaftsbund ist.
Noch ist die Richtlinie aber nicht in trockenen Tüchern, weder im Europäischen Parlament noch im Ministerrat. Zunächst muss erreicht werden, dass das Europäische Parlament dem Votum des zuständigen Parlamentsausschuss folgt und nicht etwa dagegen entscheidet. Der EGB und die EJF appellieren an alle Mitglieder, jetzt den Kontakt zu ihren lokalen Europa-Abgeordneten aufzunehmen und bei diesen für eine Zustimmung zur Richtlinie zu werben. Auch aus Sicht des zuständigen DJV-Referates spricht alles dafür, sich in dieser Weise für die Richtlinie einzusetzen.
Michael Hirschler, hir@djv.de (aktualisiert am 12. November 2018)