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Künstlersozialkasse

Mehr Kontrolldichte für mehr Abgabengerechtigkeit

21.05.2014

Deutsche Rentenversicherung soll intensiver prüfen


Die Finanzierung der Künstlersozialkasse soll durch eine Gesetzesreform gesichert werden. Konkret geht es dabei um die Künstlersozialabgabe, die von Unternehmen gezahlt werden muss, wenn sie Honorare für künstlerische oder publizistische Werke vergüten. Aus Sicht von Vertretern bereits abgabepflichtiger Unternehmen und Einrichtungen wird die Künstlersozialabgabe von vielen anderen Abgabepflichtigen ignoriert. Als Grund dafür wird die geringe Prüfdichte genannt: Wo keine Prüfung, dort keine Abgabedisziplin, lautet hier die Einschätzung. Aus ihrer Sicht alarmierend: Weil die Deutsche Rentenversicherung die Zahl ihrer Prüfungen in den letzten Jahren heruntergesetzt haben soll, kursiere in den Kreisen von Steuerberatern sogar der "Tipp", gar keine Künstlersozialabgabe zu zahlen, da es niemals zu Kontrollen komme. Denn die Deutsche Rentenversicherung sei gesetzlich zwar zur Prüfung verpflichtet, ohne dass hierfür aber irgendeine Frist genannt werde. Daher würde sich die Rentenversicherung nicht einmal pflichtwidrig verhalten, wenn sie gar nicht prüfen würde - was sie nach Einschätzung einiger Beobachter in den letzten Jahren sogar faktisch der Regelfall gewesen sein soll.

Die Deutsche Rentenversicherung argumentierte dazu wie folgt: Zwar  habe man in der Vergangenheit, als die Zuständigkeit ihrer Prüfdienste für die Abgabe eingeführt wurde, ausreichend Überhangpersonal gehabt. Mittlerweile sei die Personaldecke dünn, weswegen ohne zusätzliches Geld für neue Prüfer kaum noch Bewegungsmöglichkeiten bestünden.

Für die Politik war die mangelnde "Abgabedisziplin" in der Vergangenheit offensichtlich kein Problem, weil ausreichend Geld auch durch die einfache Erhöhung der Künstlersozialabgabe gesammelt werden konnte. Die Erhöhung der Prüfdichte wurde von verschiedener Seite sogar kritisch gesehen. Beispielsweise von der FDP, die auf Druck von Arbeitgebervertretern in der vorigen Legislaturperiode ein Gesetzesvorhaben zur Verschärfung der Prüfungen aus einem bereits fertigen Gesetzespaket herausnehmen ließ. Aber auch von Seiten des Deutschen Gewerkschaftsbundes war Kritik zu hören: Erhöhung der Prüfdichte ohne zusätzliches Geld für die Rentenversicherung sei nicht richtig, hieß es dort.

Die aktuellen Regierungsparteien hatten die Stabilisierung bereits im Koalitionsvertrag vereinbart. Das Gesetzesvorhaben sieht nunmehr eine Verpflichtung der Deutschen Rentenversicherung zur Prüfung abgabepflichtiger Unternehmen innerhalb klarer Fristen vor: Arbeitgeber, bei denen die Abgabepflicht bereits festgestellt wurde oder künftig festgestellt wird und die daher zum Bestand der zur Abgabe verpflichteten Arbeitgeber der Künstlersozialkasse gehören, werden in der Praxis künftig mindestens alle vier Jahre geprüft. Derselbe Prüfturnus gilt für Arbeitgeber mit mehr als 19 Beschäftigten. Bei Firmen mit weniger als 20 Beschäftigten soll das allerdings nur für 40 Prozent der hierfür in Frage kommenden Firmen gelten. Wenn Prüfer nicht wegen der Künstlersozialabgabe, sondern wegen des Gesamtsozialversicherungsbetrags prüfen, haben sie Sachverhalte, die für die Verpflichtung zur Künstlersozialabgabe sprechen, zu melden.

Der Gesetzentwurf nennt auch die voraussichtlichen Kosten für die Rentenversicherung, die bei 12,3 Millionen Euro liegen sollen. Eine Kompensation hierfür scheint offiziell nicht vorgesehen zu sein. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass die Einnahmen für die Rentenversicherung durch die Prüfung voraussichtlich um 32 Millionen Euro steigen würden.

Wie bei vielen Gesetzesvorhaben gibt es zum Thema Künstlersozialabgabe auch eine neue Regelung, die gar nichts mit der Verbesserung der Abgabedisziplin zu tun hat. Ganz im Gegenteil soll geregelt werden, wann keine Künstlersozialabgabe zu zahlen ist. Das gilt nach dem Gesetzestext bisher, wenn Aufträge nur gelegentlich erteilt werden. Diese offene Regelung soll jetzt konkretisiert werden: Demnach werden Aufträge nur gelegentlich erteilt, wenn die Summe der Entgelte der in einem Kalenderjahr erteilten Aufträge 450 Euro nicht übersteigt.

Der DJV hat die geplanten gesetzlichen Maßnahmen in einer Stellungnahme begrüßt, allerdings unter anderem die Frage gestellt, warum die Prüfdichte auch bei Unternehmen unter 20 Mitarbeitern nicht auf 100 Prozent gesetzt werden soll. Zumindest in einer längeren Perspektive sollte eine Prüfung sämtlicher Unternehmen das Ziel sein.

Michael Hirschler

DJV-Freie Künstersozialkasse

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