Verbandspolitik
Mehr für Selbständige machen!
Europas Gewerkschaften in Offensive für die Freien
Die polnische Regierung hat im Rest von Europa eigentlich keinen so guten Ruf, weil sie unabhängige Medien und auch die Justiz unter Druck setzt. Doch bei der Sozialpolitik hat Polen dem Rest von Europa wohl einen Schritt voraus: seit dem 1. Januar 2017 gibt es dort den gesetzlichen Mindestlohn für Selbständige und diejenigen, die mit freiem Dienstvertrag tätig sind.
Mindestlohn für Freie? Davon träumen viele der Selbständigen im Rest von Europa und selbst diejenigen in wirtschaftlich starken Ländern wie Deutschland. Denn Menschen, die ohne offizielles Arbeitsverhältnis beschäftigt werden, werden bei den Themen faire Bezahlung und soziale Ansprüche oft alleingelassen. Tarifverträge, das Arbeitsrecht und selbst die Sozialversicherung gelten für sie gar nicht oder nur in Grenzen.
Die Zahl der Betroffenen ist hoch, Schätzungen sprechen von jedem siebten Beschäftigten. Europas Gewerkschaften wollen jetzt in die Offensive gehen, um die Rechtslage und soziale Situation dieser Personen zu verbessern. Auf einer Tagung des Europäischen Gewerkschaftsdachverbandes (ETUC) in Warschau am 22./23. Mai diskutierten Gewerkschaftsvertreter europaweite Strategien zur Verbesserung der Situation von Selbständigen. Der DJV ist über seine Mitgliedschaft in der Europäischen Journalisten-Föderation (EFJ), die wiederum Mitglied der ETUC ist, in diese Diskussionen eingebunden.
Über den aktuellen Stand der politischen Diskussion auf europäischer Ebene berichtete dort Thiebaut Weber von der ETUC. Vor allem gilt es, die Ankündigung des Kommissionspräsidenten Juncker über eine neue soziale Säule der Europäischen Verträge dahingehend zu nutzen, indem der europäischen Politik jetzt Vorschläge über eine Verbesserung der Lage der so genannten „atypischen Beschäftigten“, aber auch der Selbständigen gemacht werden sollten.
Doch auch auf der Ebene des nationalen Rechts kann einiges verbessert werden. Im Fall von Polen ist die politische Debatte nicht beim Mindestlohn für Selbständige stehengeblieben. Die Regierung hat darüber hinaus erkennen lassen, dass sie die Lage frei arbeitender Personen auch in anderen Fragen regeln könnte. Das berichtete Andrzej Radzikowski vom polnischen Gewerkschaftsbund OPZZ.
Jetzt stehen die Gewerkschaften in Polen vor einem Dilemma. Wenn sie befürworten, dass die Freien noch mehr Rechte erhalten sollen, etwa wenn Ansprüche auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder im Urlaub kodifiziert werden, wird damit die freie Arbeit als eigenständige Rechtsform anerkannt. Damit würden sie eine neue Form des Arbeitsvertrags akzeptieren, der insgesamt erheblich weniger Ansprüche bedeuten würde als der traditionelle Arbeitsvertrag, letztlich ein Arbeitsrecht zweiter Klasse. Weil die Gewerkschaften diesen Weg nicht gehen wollen, möchten sie die Verbesserung der Lage der Freien lieber unter dem Thema der Gesetzgebung zum Zeitvertrag geregelt sehen.
Aktuell wird in Polen außerdem darüber diskutiert, ob und wie Selbständige und freie Dienstvertragsnehmer das Recht bekommen, sich in den Gewerkschaften zu engagieren. Derzeit ist das in Polen noch gar nicht möglich, und die Arbeitgeber wehren sich dagegen, dass Arbeitnehmer und Selbständige in der gleichen Gewerkschaft aktiv sind.
Gleichzeitig läuft eine Gewerkschaftskampagne „Freie gegen Ausbeutung“, um Freie wieder in Anstellungsverhältnisse zu bringen. Hier wird viel mit Slogans und Bildern gearbeitet, um die miserable Situation der Freien deutlich zu machen. Es geht dabei um alle Berufsgruppen, also nicht etwa nur Journalisten, auch „freie“ Bauarbeiter, Krankenwagenfahrer, Taxifahrer, alle versuchen sich zu organisieren.
Rund 1,5 Millionen Personen können in Polen als scheinselbständig qualifiziert werden, berichtete eine Kollegin von der anderen großen Gewerkschaftsvereinigung Solidarnosc in einem weiteren Vortrag. Dabei hätten Arbeitnehmer und die Selbständigen in der Arbeitslosenversicherung die gleichen Rechte. Allerdings werde bei Selbständigen der Versicherungsbeitrag in den ersten zwei Jahren nur auf Basis von 30 Prozent des Mindestlohns berechnet. Das sei unter anderem ein Anreiz, einen Vertrag als Selbständiger zu akzeptieren. Da die Gerichte sich im Zweifel nur nach dem Willen der vertragsschließenden Parteien richten, kann es sein, dass ein Vertrag über eine scheinselbständige Mitarbeit von den Gerichten anerkannt wird.
Über welche Art von Arbeitsverhältnissen kann eigentlich heute noch gesprochen werden? Dearbhal Murhpy vom Internationalen Schauspielerverband zitierte aus einer Studie den Begriff „Portfolio-Arbeiter“, der ein ganzes Spektrum an Beschäftigungsformen praktiziere.
„Die Player auf dem Feld der Wirtschaft schaffen immer vielfältigere Arbeitsformen, es gibt immer mehr befristete, kurze Einsätze“, meinte ein Kollege vom Internationalen Musikerverband. „Die Flexibilität kennen wir schon in der Musik, aber auch in der Unterhaltung, im Journalismus, aber nur in einem bestimmten Rahmen. Nun stellt sich die Frage: muss man die Scheinselbständigkeit bekämpfen oder aber einen neuen Rechtsrahmen für freie Arbeitsformen schaffen?“
Wie es gelingen kann, Selbständige gegen die (Selbst-)Ausbeutung zu organisieren, schilderte ein Vertreter der französischen CFDT am Beispiel der Fahrer des Taxidienstes UBER. „Wir haben zum Boykott von UBER aufgerufen, weil in dieser Auseinandersetzung nicht der Arbeitgeber der erste Gegner ist, sondern der Kunde. Beziehungsweise es ist nur der Kunde, der Druck auf UBER ausüben kann.“ Darüber hinaus war harte Überzeugungsarbeit unter den selbständigen Fahrern angesagt, sich gemeinsam mit der großen, alten Gewerkschaft CFDT zu organisieren und nicht über eines der Dutzenden von Vereinigungen von UBER-Fahrern, die in manchen Fällen nur ein einziges Mitglied (sich selbst) zählten.
Geduld bei der Organisationsarbeit und spezielle Strukturen und Service-Angebote in der Gewerkschaft, die spezifisch auf Selbständige zugeschnitten sind. So profitieren die UBER-Fahrer jetzt auch von einem Versicherungsangebot der CFDT. Wichtig allerdings auch: es müssen möglichst schnell vorzeigbare Erfolge erzielt werden, um die Betroffenen bei Stange zu halten.
Der Autor dieses Beitrags schilderte in einem weiteren Referat, mit welchen Strategien die Situation der Scheinselbständigen verbessert werden kann, während gleichzeitig auch die Interessen der echt Selbständigen vertreten werden müssen. Einerseits konsequenter Einsatz gegen die Scheinselbständigkeit, andererseits auch das Engagement für die echten Selbständigen, eine Doppelstrategie im Interesse aller Beschäftigten.
Wenn es um Selbständige geht, muss es um Service gehen, das betonten auch Vertreter von Gewerkschaften aus Belgien und Finnland. Das kann von einem Onlinedienst für das Rechnungswesen bis zur Versicherung der Dienstleistungen oder des Produktes von Selbständigen gehen.
Engagement und Service, kein Widerspruch, sondern notwendiges Multitasking, wenn es um Freie geht. Die Tagung in Warschau hat den Teilnehmern sehr anschaulich gezeigt, wie die Organisationsarbeit in der modernen Arbeitswelt laufen kann.
Michael Hirschler, hir@djv.de