Facebook-Urteil
Leute, was habt ihr geraucht?
Dieses Urteil ist ein Skandal: Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass selbst schlimmste Beleidigungen gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast auf Facebook straffrei bleiben. Angeblich sind "Drecksau" und "Fotze" sachliche Kritik.
22 Verfasser von Hasspostings auf Facebook hatte Grünen-Politikerin Renate Künast aufgelistet. Von dem US-Konzern wollte sie die Identitäten ihrer schlimmsten Gegner erfahren. Als Facebook nein sagte, zog Künast vor Gericht und klagte auf Herausgabe der Namen. Das Landgericht Berlin hat jetzt entschieden, aber ganz anders, als die Klägerin erwartet hatte. In keinem einzigen der 22 Fälle bekam sie Recht, Facebook kann sich also bequem zurücklehnen (Az: 27 AR 17/19).Immerhin, die 27. Zivilkammer des Berliner Landgerichts, ausgestattet mit drei Richtern, nannte die Postings geschmacklos. Aber als "mit dem Stilmittel der Polemik" geführte "sachliche Kritik" seien sie zulässig. Das also ist sachliche Kritik: "Stück Scheiße", "Pädophilen-Trulla", "Schlampe", "Drecksau", "Sondermüll"? Den drei Richtern will man zurufen: Leute, was habt ihr geraucht? Es darf doch wohl nicht wahr sein, dass die übelsten Hater vom Gericht einen Heiligenschein verpasst kriegen.Hoffentlich geht Renate Künast gegen dieses Urteil in die Berufung. Nicht nur um ihrer selbst willen, sondern auch für alle diejenigen, die in den sozialen Netzwerken immer wieder Opfer von Hasskommentaren werden.Ein Kommentar von Hendrik Zörner