Telemedien
Länderchefs meiden Entscheidung
Die erwartete Einigung der Ministerpräsidenten auf einen neuen Telemedienstaatsvertrag lässt weiter auf sich warten. Die Länderchefs haben das Thema erst mal vertagt.
Wann sind Texte auf den Digitalseiten der öffentlich-rechtlichen Sender presseähnlich und wann sendungsbegleitend? Fallen auch Fotos unter die Presseähnlichkeit? Das sind Fragen von höchstem juristischem Interesse für Zeitungsverlage und Sendeanstalten. Grund genug also, dass sich die für den Rundfunk zuständigen Ministerpräsidenten damit befassen.Das sollte in diesen Tagen eigentlich geschehen. Befasst haben sie sich auch, aber noch nichts beschlossen. Klar wurde aber, dass sie nicht nur die Presseähnlichkeit auf ihrer Agenda haben, sondern auch die Verweildauer von Filmen auf den öffentlich-rechtlichen Digitalseiten. Denn wenn die nutzerunfreundliche Siebentageregelung ausgeweitet wird, darf das nicht zulasten der Urheber gehen. Im Klartext: Für 30 Tage zum Beispiel müssen ARD und ZDF deutlich tiefer in die Tasche greifen, wenn die Urheber nicht enteignet werden sollen. Und damit haben die Länderchefs das dritte Thema auf dem Tisch: den Rundfunkbeitrag. Denn mit höheren Honoraren steigt der Finanzbedarf.Im Juni, so heißt es, soll der Telemedienauftrag erneut auf der Agenda der Ministerpräsidenten stehen. Wenn sie diesen langen Zeitraum dafür nutzen, mit Gründlichkeit und Sorgfalt ihren Beschluss vorzubereiten, ist das gut. Besser als ein Schnellschuss, mit dem sich irgendwann die Gerichte beschäftigen müssten.Ein Kommentar von Hendrik Zörner