AI Act beschlossen
Künstliche Intelligenz
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Hendrik Zörner
Das erste europäische Regelwerk zur Künstlichen Intelligenz, der AI Act, wurde jetzt auch von den EU-Mitgliedstaaten beschlossen. Die eigentliche Arbeit fängt erst an.
Nach dem Go des EU-Parlaments für den AI Act haben jetzt die Mitgliedstaaten grünes Licht gegeben. Wenn das Regelwerk in Kraft tritt, sind bestimmte Anwendungen künstlicher Intelligenz in Europa strikt verboten: Das Social Scoring etwa, mit dem das Sozialverhalten von Menschen bewertet wird, oder die Emotionserkennung am Arbeitsplatz sind in Europa tabu. Das ist ein großer Fortschritt für die Bürgerinnen und Bürger.
Völlig ungeregelt ist aber die Frage, wie Urheber von Künstlicher Intelligenz profitieren. Es sind schließlich auch journalistische Werke, mit denen KI-Tools gefüttert werden. Bisher durchweg zum Nulltarif, weil das Urheberrecht älter ist als ChatGPT und Co. Hier herrscht erheblicher Regelungsbedarf für den deutschen Gesetzgeber. Das darf über die Freude über den europäischen AI Act nicht vergessen werden.