Künstlersozialversicherung
Künstlersozialabgabe soll 2014 auf 5,2 Prozent steigen
Die Beschäftigung freier Künstler und Publizisten bleibt weiterhin erheblich günstiger als bei Arbeitnehmern
5,2 Prozent soll im Jahr 2014 die Künstlersozialabgabe betragen, die von Auftraggebern künstlerischer und publizistischer Leistungen an die Künstlersozialversicherung zu zahlen ist.
Die Beschäftigung freier Künstler und Publizisten, darunter zahlreiche freie Journalisten, wird damit im Bereich der Sozialversicherung weiterhin deutlich unter den Kosten für die Beschäftigung von Arbeitnehmern liegen, die - mit anderen Abgaben wie für die Unfallversicherung zusammengerechnet - bei oberhalb von 20 Prozent liegen. Für viele Unternehmen in Deutschland ermöglicht die Künstlersozialversicherung einen günstigen Einsatz von Künstlern und Publizisten. Statt über 20 Prozent Sozialbeiträge nur ein Viertel, - 5,2 Prozent sind für alle Beteiligten von klarem Vorteil. Weil es für die Abführung der Abgabe zudem nicht darauf ankommt, ob die Honorarempfänger in der Künstlersozialversicherung versichert sind, entfällt auch viel Prüfungsaufwand in Unternehmen.
Etat-Verwalter in Unternehmen warnen inzwischen intern vor Diskussionen in Arbeitsgruppen der Bundesregierung, die Änderungen im System der Künstlersozialabgabe diskutieren. So fordert die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) eine Verlagerung der Abführung der Künstlersozialabgabe auf die Versicherten und die Abschaffung des gesamten Systems der Beteiligung von Auftraggeber. Die FDP plant nach ihrem Wahlprogramm zu den Bundestagswahlen, die Künstlersozialabgabe nur noch für Personen zu erheben, die in der Künstlersozialversicherung versichert werden:"Wir Liberale sprechen uns für eine Reform der Künstlersozialversicherung aus. Insbesondere soll in Zukunft vermieden werden, dass für künstlerische Leistungen Beiträge gezahlt werden, wenn die Erbringer der Leistung gar nicht Mitglied der Künstlersozialversicherung sind."
Alle diese Pläne würden nach Ansicht zahlreicher Experten zu einer enormen Verteuerung der Abläufe in Unternehmen führen. Diese müssten zudem damit rechnen, dass die Sozialversicherung bei Prüfungen eine Sozialversicherungspflicht der bisher freien Mitarbeiter feststellen würden. Damit würden die Kosten dann auf über 20 Prozent pro Beschäftigten steigen.
Der DJV hat sich mit einer ausführlichen Stellungnahme gegen diese Diskussionen ausgesprochen.
MH