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Soziales

Krankengeld für Freie an Rundfunkanstalten - Änderungsvorstoß im Bundestag

18.01.2013

Rund 100.000 unständig Beschäftigte haben seit der Krankengeldreform ihren Anspruch auf Krankengeld verloren. Die Grünen fordern jetzt eine Reform.

Seit 2008 haben freie Mitarbeiter an Rundfunkanstalten, die als "unständig Beschäftigte" eingestuft werden, keinen Anspruch auf Krankengeld mehr. Nur auf Antrag hin können sie Krankengeld ab der siebten Woche bekommen. Die ersten sechs Wochen sind nur diejenigen geschützt, die unter die Tarifverträge für Arbeitnehmerähnliche fallen, den DJV und ver.di verhandelt haben. Wer neu im Rundfunk anfängt oder unter bestimmte Einsatzzeiten fällt, hat überhaupt keinen Anspruch. Als einziger Ausweg ist dann nur noch ein Wahltarif möglich, der oft auch aus Unkenntnis nicht gewählt wird: Prekariat im Fall der Krankheit.

Die Grünen haben jetzt im Bundestag darauf aufmerksam gemacht, dass durch die Reform von 2008 rund 100.000 Personen in ganz Deutschland den Anspruch auf Krankengeld verloren haben. 100.000 mal weniger soziale Sicherheit: "Im Jahresdurchschnitt 2011 hatten nur 73.181 aller gesetzlich Versicherten einen Krankengeldwahltarif nach § 53 Abs. 6 SGB V abgeschlossen. Diese Zahl ist somit sogar deutlich geringer als vor der Änderung dieses Wahltarifes zum 1. August 2009: Im Juli 2009 hatten 179.514 gesetzlich Versicherte einen solchen Wahltarif nach § 53 Absatz 6 SGB V abgeschlossen."

Der Antrag der Grünen: Zurück zum Rechtszustand von 2008. Allerdings stehen die Chancen nicht allzu gut. Denn die Reform wie auch die halbherzige Reform der Reform kamen nicht nur von der CDU/CSU, sondern auch der SPD. Und die ist bekanntlich Wunschpartnerin der Grünen für eine mögliche Koalition.
MH

Nachzulesen in Bundestags-Drucksache 17/12067

DJV-Freie Soziales

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