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Künstlersozialversicherung

Knatsch um die Künstlersozialabgabe

05.09.2013

Der Beirat der Künstlerkasse will Druck machen und verweigert seine Zustimmung zur Erhöhung der Künstlersozialabgabe


Der Beirat der Künstlersozialkasse (KSK) will mit einer symbolischen Handlung Druck auf die Bundesregierung ausüben, gesetzliche Maßnahmen zur Sicherung der Einnahmen der Künstlersozialversicherung zu treffen.

Das Gremium aus Vertretern der versicherten Künstler und Publizisten sowie der abgabepflichtigen Unternehmen hat jetzt "erstmalig in seiner Geschichte im Rahmen der Haushaltsberatungen der Festsetzung des Satzes der Künstlersozialabgabe nicht zugestimmt", so die Vorsitzenden des Beirats Rolf Bolwien und Professor Dr. Gerhard Pfennig.

Grund für diese ablehnende Haltung sei die Erhöhung de Künstlersozialabgabe von zurzeit 4,1 auf 5,2 Prozent im Jahre 2014. Bei der Künstlersozialabgabe handelt es sich um den Beitrag der Unternehmen zur Künstlersozialkasse, die Leistungen von selbstständig tätigen Künstlern oder Publizisten verwerten und entsprechende Honorare zahlen.

Die Ablehnung des Beirats bindet die Bundesregierung allerdings nicht, vielmehr ist zu erwarten, dass die Erhöhung dennoch erfolgt.

Gleichzeitig forderte der Beirat die Bundesregierung auf, den finanziellen Mehrbedarf der Künstlersozialkasse für das Jahr 2014 aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren und den Zuschuss des Bundes zur Künstlersozialkasse entsprechend zu erhöhen. Aus Sicht des Beirats sei die Erhöhung der Künstlersozialabgabe im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass der Deutsche Bundestag eine gesetzliche Regelung abgelehnt habe, der entsprechend alle Unternehmen regelmäßig auf die ordnungsgemäße Abführung der Künstlersozialabgabe durch die Rentenversicherung geprüft werden sollen.

Eine solche Prüfung sei aus Sicht des Beirates auch im Interesse der Kulturbetriebe, damit diese nicht alleine die Last der Künstlersozialabgabe zu zahlen haben. Künstlerische und publizistische Leistungen würden nämlich auch von zahlreichen anderen Unternehmen verwertet, die nicht im Bereich der Kultur oder im Bereich der Publizistik tätig seien. Die entsprechenden Beschlüsse hatte der Beirat in seiner Sitzung am 30. August 2013 in Berlin gefasst.

Die Einführung einer gesetzlich geregelten Prüfungspflicht war in die politische Diskussion geraten, nachdem sich die Deutsche Rentenversicherung gegen verstärkte Prüfungen in Unternehmen ausgesprochen hatte. Mittlerweile streiten sogar die zuständigen Behörden und die Rentenversicherung in dieser Frage vor Gericht, ob die Rentenversicherung zur Prüfung verpflichtet werden kann. Die darauf hin vorgesehene gesetzliche Änderung, die bereits in einem so genannten "Omnibus-Gesetz" untergebracht war, wurde auf Druck von FDP-Abgeordneten kurz vor der Sommerpause in letzter Minute aus dem Gesetzesvorhaben herausgenommen.

Im Hintergrund des Streits steht aus Sicht vieler Versichertenvertreter die mächtige Lobbyarbeit der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA). Sie hat im letzten Jahr in einem Antrag bei einer Arbeitsgruppe der Bundesregierung klipp und klar das Ende der Künstlersozialversicherung gefordert - unter der euphemistischen Überschrift "Gleichstellung mit anderen Selbständigen". Mit einem "Untersuchungsprojekt" zur Umstellung der Künstlersozialabgabe, Druck auf die Regierungsparteien und der Rekrutierung von zu diesem Zweck beurlaubten Mitarbeitern der Rentenversicherung für die Lobbyarbeit gegen die KSK zielt die BDA offen auf das Ende der sozialen Sicherung der Künstler und Publizisten. Mit dieser Blockadepolitik hat sie nun allerdings auch erreicht, dass die Künstlersozialabgabe für die ehrlichen Zahler nachhaltig steigt.

Auch eine erfolgreiche Petition des Deutschen Tonkünstlerverbandes (DTKV) fordert die baldige Umsetzung des Gesetzesvorhaben zur Prüfungspflicht der Rentenversicherung. Der DJV hatte in der Debatte klar gemacht, dass die Bundesregierung in jedem Fall handeln muss. Im Zweifel müsse die Regierung Geld auf den Tisch legen, wenn und solange ihre Gesetzesvorhaben auf nachhaltigen Widerstand der Rentenversicherung stoße. Die gleiche Argumentation kam jetzt auch vom Beirat der KSK.


MH

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