Mitglied werden
Mitglied werden
Login Logout Mitglied werden
Warenkorb

Corona-Krise

Kleine Verbesserungen bei der Soforthilfe in NRW

26.08.2020

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen informierte jetzt darüber, dass sie bei der Bundesregierung Detailverbesserungen für Selbständige durchsetzen konnte. Wie Wirtschaftsminister Pinkwart erklärte, gilt nunmehr unter anderem:

"Mehr Flexibilität beim Zuflussprinzip: Bisher wurden alle tatsächlichen Zahlungseingänge im Förderzeitraum berücksichtigt, auch wenn ihnen eine Leistung vorausging, die vor der Corona-Zeit erbracht wurde. Dadurch wurden viele Unternehmen, z.B. im Handwerk oder Messebau, die auf Rechnung und mit Zahlungszielen arbeiten, benachteiligt. Die Unternehmen erhalten nun die Option, bei Einnahmen innerhalb des Förderzeitraums auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung abzustellen.

"Hohe einmalige Zahlungseingänge im Förderzeitraum, die sich auf ein ganzes, zurückliegendes Jahr beziehen, können nun anteilig angesetzt werden. Das betrifft etwa GEMA-Zahlungen für Künstlerinnen und Künstler oder Zahlungen der VG-Wort für Journalistinnen und Journalisten."

Die gesamte Mitteilung des Ministeriums ist hier abrufbar.

Ob diese Grundsätze auch in anderen Bundesländern gelten, kann derzeit nicht bestätigt werden.



MH

Freie DJV4Freie DJV-Freie
Freie Journalisten Newsmeldung

Weitere Artikel im DJV-Blog

Cookies