Zwangsversetzungen
Klatsche für Zeitungsverlag
Drei Redakteure hat der Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag mir nichts, dir nichts von Flensburg nach Husum versetzt. Einer der Fälle landete jetzt vor dem Arbeitsgericht. Klares Urteil: Die Versetzung ist rechtswidrig.
In seiner Not argumentierte der Verlag mit dem Tendenzschutz, der ihm die Möglichkeit zur Versetzung von Journalisten gebe. Das ließ der Anwalt des klagenden Redakteurs nicht gelten. Tendenzschutz sei kein Freifahrtschein für Willkür, sagte er. Von Selbstherrlichkeit des Verlags sprach der Vorsitzende des DJV Schleswig-Holstein, Arnold Petersen.Recht hat er, denn bei der Versetzung der Journalisten ging es zu keinem Zeitpunkt um einen ideologischen Konflikt zwischen ihnen und dem Verlag. Angeblich sollte die Flensburger Redaktion, aus der die drei stammten, zur digitalen Musterredaktion werden. Vor dem Arbeitsgericht brillierte der betroffene Redakteur jedoch mit seinem digitalen Know-how und seinem hohen Maß an Vernetzung in der digitalen Welt. Also zog auch diese Masche des Verlags nicht.Das Gericht machte die Versetzung unwirksam. Wie es jetzt weitergeht, ist trotzdem offen, weil der Verlag eine Rückkehr des Redakteurs an seinen alten Arbeitsplatz ausgeschlossen hat. Viel Beachtung dürften daher die Verfahren der beiden anderen betroffenen Kollegen finden. Tendenzschutz und Digitalisierung ziehen jedenfalls als Gründe nicht mehr.Ein Kommentar von Hendrik Zörner