NetzDG
Klatsche für schwarz-rot
Beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) hat die schwarz-rote Bundesregierung genauso gepfuscht wie bei anderen Gesetzen. Das ist das Fazit eines aktuellen Urteils, das den großen Tech-Giganten teilweise Recht gibt.
In dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln ging es um die Frage, ob Google, Facebook & Co. künftig in großem Stil Nutzerdaten von mutmaßlichen Straftätern an das Bundeskriminalamt liefern müssen. Dazu wären sie nämlich nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet. Das Gericht sagte nein. Nicht weil es die Bürger- und Persönlichkeitsrechte in Gefahr sieht, sondern weil das Gesetz offenbar grundlegende Pflichten des Gesetzgebers missachtet. So wurde gegen das Herkunftslandprinzip der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr verstoßen. Die Bundesrepublik könne sich nicht auf Ausnahmen von diesem Prinzip berufen, so das Verwaltungsgericht, da der Gesetzgeber weder das für Ausnahmen vorgesehene Konsultations- und Informationsverfahren durchgeführt habe, noch die Voraussetzungen eines Dringlichkeitsverfahrens vorgelegen hätten.
Was heißt das in der Konsequenz? Zum einen ist damit das NetzDG in einem entscheidenden Punkt hinfällig, zum anderen ist das Urteil eine Klatsche für die schwarz-rote Bundesregierung, die das Gesetz in Windeseile auf den Weg gebracht hat.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner