Akkreditierung zur Wahlparty
Klatsche für die AfD
Screenshot: ARD
Mehrere Medien haben sich juristisch gegen die AfD Thüringen durchgesetzt: Sie müssen zur Wahlparty der Partei am Abend des 1. September zugelassen werden, entschied das Landgericht Erfurt. Die Partei verstrickt sich derweil in Widersprüche.
Welt, BILD, taz und Spiegel hatten sich mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung dagegen gewehrt, dass sie nicht zur Wahlparty der AfD Thüringen am Abend des 1. September zugelassen wurden. Das Landgericht Erfurt entschied nun für die betroffenen Medien.
Parteisprecher Torben Braga hatte die Akkreditierungsposse zunächst herunterzuspielen versucht. Auf Nachfrage des DJV erklärte er am 21. August, es seien nur 50 Plätze für Journalisten in dem Gebäude vorhanden, in dem die Wahlparty stattfinden soll. Vorrang bei der Akkreditierung hätten diejenigen Medien, die regelmäßig über Thüringer Landespolitik berichteten. Akkreditiert worden seien neben öffentlich-rechtlichen Sendern auch Nachrichtenagenturen und etablierte Medien. Aber mehr Platz gebe es nun mal nicht.
Was er unter "etabliert" versteht, bleibt sein Geheimnis. Denn eingeladen ist auch die rechtsextreme Junge Freiheit, Leitmedien wie der Spiegel oder die Welt hingegen mussten sich einklagen.
Gegenüber der dpa lieferte Braga dann eine ganz andere Begründung: "Journalisten der Bundespresse sind schon deswegen nicht eingeladen worden, weil wir angenommen haben, dass die in Berlin sind oder in Sachsen.“ Dass bundesweit erscheinende Medien in der Politikredaktion in der Regel mehr als einen Journalisten haben, scheint dem AfD-Sprecher verborgen geblieben zu sein.
Ob mit der einstweiligen Verfügung das Gerangel um die Presseplätze bei der AfD Thüringen vorüber ist, wird sich zeigen. Aus der rechtsextremen Partei wurde bereits geraunt, die Wahlparty abzusagen, wenn mehr Journalisten als geplant zugelassen werden müssen. Es bleibt auf jeden Fall spannend.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner