Soziales
Kinderkrankengeld: Bei unständig Beschäftigten gibt es eine Lösung
DJV erreicht Klärungen durch Kontakte mit Krankenversicherung und Ministerium
Eigentlich wollte der Gesetzgeber nur Verbesserungen beim Kinderkrankengeld. Für die Versicherten der Künstlersozialkasse ist das seit dem 1. Januar 2015 auch unstreitig der Fall. Ihr Anspruch auf Kinderkrankengeld ist jetzt klarer als zuvor im Gesetz geregelt. Für unständig Beschäftigte gab es dagegen seit Januar neue Probleme. Der DJV diskutierte die Probleme mit den zuständigen Experten bei den Krankenkassen und im zuständigen Ministerium für Gesundheit. Jetzt gibt es eine pragmatische Lösung auch für die unständig Beschäftigten. Ausführlich dazu in einem neuen "Tipps für Freie", hier erhältlich als PDF und - für Tablets und Smartphones praktisch - als epub-Datei.