Soziales
Kinder bekommen & Freie in 2014 - wichtiger Hinweis: Worauf freie Journalistinnen JETZT noch achten sollten
DJV-Broschüre
Fehler beim Mutterschaftsgeld vermeiden, und zwar schnell
Wer ein Kind bekommt und gesetzlich versichert ist, erhält von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld. Das gilt auch für freie Journalistinnen, die über die Künstlersozialkasse in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Wichtig dabei: Das Mutterschaftsgeld richtet sich nach dem für das Jahr 2014 geschätzten Arbeitseinkommen. 70 Prozent des auf den Monat umgerechneten Jahresgewinns, bei geschätzten 28.000 Euro wären das mithin immerhin rund 1.630 Euro pro Monat.
Freie sollten bei der Schätzung des Arbeitseinkommens aufpassen. Nicht erforderlich ist, bei der Schätzung des Arbeitseinkommens die Mindereinnahmen während der Mutterschaftsfrist zu berücksichtigen. Denn das würde bedeuten, dass das Mutterschaftsgeld geringer ausfiele, dessen Funktion besteht aber gerade darin, das bisherige Verdienstniveau zu gewährleisten.
Konkret bedeutet das: Wer 2013 28.000 Euro verdient hat, muss die Einkommensschätzung nicht auf 21.000 Euro senken, obwohl die Mutterschaftsfrist drei Monate dauert und damit ein Viertel weniger Arbeitszeit und Einkommen anzunehmen ist. Alternativ besteht die Möglichkeit, der Künstlersozialkasse mitzuteilen, dass zwar von 21.000 Euro ausgegangen wird, aber diese Schätzung wegen der Herausnahme der Monate der Mutterschaftsfrist zustandgekommen ist.
Es ist dringend zu empfehlen, diese Angaben bzw. eine nach der Lektüre dieser Zeile notwendig erscheinende Korrektur der Künstlersozialkasse noch im Jahr 2013 mitzuteilen.
Tipp: Der DJV hat zum Thema "Journalist/in & Kinder" den Ratgeber "Doppelrolle Beruf und Familie" verfasst, der unter djv.de/service bestellt werden kann.Michael Hirschler, hir@djv.de, @freie